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bob
Länderkammer will der Zahlungsmoral
nachhelfen
Unternehmer erheben Forderungen oft
vergeblich
Recht. Die wirtschaftliche Lage der Unternehmer, vor allem in
der Baubranche, ist in den letzten Jahren immer schlechter
geworden. Dies gilt insbesondere für die Situation in den
neuen Ländern. Durch einen Gesetzentwurf des Bundesrates
(15/3594) soll die Zahlungsmoral durch ein Bündel von
Maßnahmen gestärkt werden. Zum einen sollten
Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre
Werklohnforderungen effektiv zu sichern. Zum anderen sollten die
verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren
Titelerlangung geändert werden.
Milliarden sind verloren
Die Länderkammer weist darauf hin, viele Handwerker und
mittelständische Unternehmer beklagten eine zunehmende
Verschlechterung des Zahlungsverhaltens ihrer Auftraggeber. In den
letzten Jahren seien Milliardenbeträge durch uneinbringliche
Forderungen verloren gegangen. Aber auch länger dauernde hohe
Außenstände führten vor allem Unternehmen des
Baugewerbes in den neuen Ländern in teilweise
exis-tenzbedrohende Liquiditätsschwierigkeiten. Ein zur
Abhilfe 1993 im Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft getretenes
Bauhandwerkersicherungsgesetz, das dem Unternehmer ein
Leistungsverweigerungsrecht gewährt, wenn der Besteller
innerhalb einer ihm zu setzenden Frist dem Verlangen auf Bestellung
einer Sicherheit für den voraussichtlichen
Vergütungsanspruch nicht nachkomme, sei daran gescheitert,
dass gerade "kleine" Unternehmen hiervon keinen Gebrauch machten.
Sie müssten damit rechnen, dass sie ansonsten von einem
"großen" Auftraggeber nicht mehr mit Zusatz- und
Folgeauftragen bedacht würden oder der Vertrag gekündigt
werde. Zusätzlich würden Zivilprozesse gerade in der
Baubranche bis zu mehreren Jahren dauern, wenn eine
sachverständige Begutachtung bestimmter Beweisfragen
erforderlich sei.
Zur Abhilfe schlägt der Bundesrat unter anderem vor, die
Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerkersicherung zu
erhalten, sollen "klargestellt und deutlich erweitert" werden.
Ferner soll das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
modernisiert und vereinfacht werden. Daneben würden
verschiedene Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die im
Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
eingeführt worden seien, geändert und ergänzt, damit
sie in der Praxis effektiver anwendbar sind. Dies gelte
insbesondere für Regelungen zur Fälligkeit von
Vergütungsansprüchen des Subunternehmers. Die
Länderkammer verspricht sich durch die genannten
Maßnahmen unter anderem, dass das neue Institut der
vorläufigen Zahlungsanordnung die Vergleichsbereitschaft in
Einzelfällen fördern und insoweit die Gerichte entlasten
könnte.
Die Bundesregierung erwidert, dass die auch von ihr beobachtete
schlechte Zahlungsmoral nicht auf Unzulänglichkeiten der
zivilrechtlichen Vorschriften zurückzuführen, sondern im
Wesentlichen ein wirtschaftliches Problem sei. Sie teile die
Auffassungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der
Zahlungsmoral", dass in wichtigen Teilbereichen des
Werkvertragsrechts technische Verbesserungen möglich seien und
unterstütze in den wesentlichen Bereichen die von ihr
erarbeiteten Ergebnisse. Die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
beabsichtigte weitere Überarbeitung des Gesetzentwurfes mit
dem Zweck einer weitergehenden Überprüfung des
Bauvertragsrechts auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten in
dieser Wahlperiode sei aus ihrer Sicht unterstützenswert.
bob
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