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Opfer von Bergschäden im Fokus
Steinkohlereviere
Wirtschaft und Arbeit. Die Lage der Bürger in den
Steinkohlerevieren an Saar und Ruhr will die FDP-Fraktion in den
Fokus rücken. In einem Antrag (15/3509) heißt es, die
Bundesregierung solle in Gesprächen mit Nordrhein-Westfalen
und dem Saarland darauf hinwirken, dass in Genehmigungsverfahren
die Belange von Bürgern berücksichtigt werden, die von
Bergschäden betroffen sind und Vorsorgemaßnahmen
erwarten. Auch sollten die Rechte der
Oberflächeneigentümer gestärkt werden. Dazu solle
die Regierung in Absprache mit den Ländern sowie den
Bergbaubehörden prüfen, inwieweit eine Gesetzesnovelle
diese Rechte stärken kann. Rechtsgrundlage für
Vorsorgemaßnahmen, die sich für Leben, Gesundheit und
Sachgüter sowie für den Ausgleich unvermeidbarer
Schäden durch den Bergbau ergeben, sei das Bundesberggesetz.
Zuständig für den Vollzug des Gesetzes seien die
Länder, wenn es um einen Ausgleich zwischen den "berechtigten
Interessen" der Betroffenen geht. Dies gelte vor allem im Hinblick
auf die Entwick-lungen beim Abbau der heimischen Steinkohle im
Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Neben dem Bundesberggesetz
müssten weitere Regelungen im Umweltrecht und im
Bundesraumordnungsrecht bei einem Interessenausgleich oder einer
Konfliktlösung angewandt werden. Die Rechte der Bürger
seien dort zu stärken, wo ihre Interessen als
Bodeneigentümer nicht gehört würden. vom
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