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Volker Koop
Humanitärer Umgang mit Illegalen ja - aber
wie?
Trotz Zuwanderungsgesetz: Noch viele Fragen
offen
Annähernd 100.000 Menschen wurden laut
Polizeistatistik im Jahr 2003 aufgegriffen, weil sie sich ohne
rechtliche Grundlage in der Bundesrepublik aufhielten, im Jahr
zuvor waren es noch rund 114.000 gewesen. Die Dunkelziffer
dürfte noch weitaus höher liegen. Bei den Illegalen
handelt es sich um Menschen, die vor Verfolgung in ihrem Heimatland
oder aus wirtschaftlicher Not geflohen sind, um Schwarzarbeiter, um
Zwangsprostituierte und um Kriminelle. Es gibt viele Gründe,
die damit verbundenen Probleme nicht aus dem Auge zu verlieren, die
auch mit einem neuen Zuwanderungsgesetz nicht gelöst werden
konnten.
Ziel müsse es sein, die illegale
Zuwanderung im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu
begrenzen, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler, und
dabei den bereits illegal in Deutschland lebenden Menschen ein
Mindestmaß an humanitärer Grundversorgung zu sichern. Er
verweist im Zusammenhang mit illegalen Zuwanderern vor allem auf
humanitäre Belange wie ärztliche Versorgung, Schulbildung
für Kinder oder rechtlichen Schutz in Zwangssituationen.
Illegale Migranten nähmen ihre Rechte oftmals aus Angst vor
Entdeckung nicht wahr, während auf der anderen Seite, wie zum
Beispiel bei Ärzten, Unsicherheit über eine mögliche
Strafbarkeit ihrer Handlungen herrsche.
Um diese Probleme zu lösen, seien
differenzierte politische Antworten und ein breiter
gesellschaftlicher Diskurs unter Einbeziehung aller relevanten
Gruppen und Verbände notwenig. So müsse nach Ansicht des
FDP-Parlamentariers über eine grundsätzliche
Legalisierung humanitär motivierter Hilfe nachgedacht werden,
wie zum Beispiel über die Straffreiheit von medizinischer
Hilfe von Ärzten für ohne Aufenthaltsberechtigung in
Deutschland lebende Personen. Das neue Zuwanderungsrecht
ermögliche den Ländern Härtefallkommissionen zu
bilden, welche im einzelnen begründeten Härtefall die
oberste Landesbehörde um ein zeitlich begrenztes Bleiberecht
ersuchten könnten. Die Reichweite der Härtefallregelung
hänge wesentlich von de Ausgestaltung durch die Länder
ab. Hierbei wäre es nach Max Stadler wünschenswert, wenn
sich der Schutzumfang dieser Regelung auch auf "Illegale" beziehen
würde.
Medizinische Versorgung
Dass mit dem neuen Zuwanderungsgesetz
zahlreiche Fragen unbeantwortet blieben, sieht auch Christa
Nickels, Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Im Rahmen
einer Veranstaltung der Katholischen Akademie Berlin verwies sie
darauf, dass Menschen in der Illegalität keinen geregelten
Zugang zu medizinischer Versorgung hätten und für ihre
Kinder nicht die Schulpflicht gelte. Hier würden
Einzelpersonen und Organisationen immer wieder als
"Ausfallbürgen" für fehlendes staatliches Handeln
einspringen. Das Gesetz zur Steuerung und Regelung der Zuwanderung
lasse den humanitären Bereich der illegalen Zuwanderung und
des illegalen Aufenthaltes weiterhin ungeregelt. Dies sei im Gesetz
kein Thema, obwohl auch nach der aufenthaltsrechtlichen
Legalisierung vieler tausender Menschen durch den EU-Beitritt der
zehn ost- und mitteleuropäischen Länder
schätzungsweise immer noch zwischen 500.000 und einer Million
Menschen in Deutschland in einem rechtlosen Zustand leben
müssten. Eindringlich verlangt Christa Nickels. "Wer
humanitäre Hilfe leistet, sollte nicht Gefahr laufen, sich
damit zu kriminalisieren."
Für den CSU-Bundestagsabgeordneten
Hans-Peter Uhl ist es vorrangig, das Problem der "Illegalen"
bereits im Vorfeld, das heißt für ihn im Ausland zu
lösen. Dies sei der für die Betroffenen humanste Weg.
Insofern sei die Anregung von Innenminister Schily, so genannte
Anlaufstellen in Nordafrika zu schaffen, eine überlegenswerte
Idee. Sie müsse von der EU - in welcher Form auch immer -
umgesetzt werden. Der Kampf gegen kriminelle Schlepperbanden, die
beispielsweise Flüchtlinge auf seeuntüchtigen Booten ihr
Leben riskieren ließen, müsse früher aufgenommen
werden. Denn letzten Endes müssten diese Menschen dann doch
wieder abgeschoben werden, sofern sie nicht in ihren
Zielländern zeitweise untertauchen könnten. Darüber
hinaus müssten die Außengrenzen entsprechend dem
Schengener Abkommen konsequenter überwacht werden
Schließlich müsse - so Uhl weiter - die
"unverantwortliche" Visapolitik des Auswärtigen Amtes beendet
werden, die dazu geführt habe, dass Hunderttausende von
Schwarzarbeitern, aber auch Kriminelle, Prostituierte und
vereinzelt sogar Terroristen sich Jahr für Jahr die Einreise
nach Deutschland hätten erschleichen können.
Jeden Einzelfall prüfen
Diese Forderungen änderten allerdings
nichts daran, dass mit den Menschen, die sich illegal in
Deutschland aufhielten, human umgegangen werden müsse. Auch
wenn sie grundsätzlich in ihre Heimatländer abgeschoben
werden müssten, sei jeder Einzelfall zu prüfen, um
humanitäre Härten möglichst zu vermeiden.
Selbstverständlich dürfe kein Flüchtling abgeschoben
werden, wenn ihm in seinem Herkunftsland Folter und Tod drohten.
Auch dürften Familien nicht auseinander gerissen werden. Uhl:
"Deutschland war nie ein Einwanderungsland, es drohte ihm aber auf
dem Umweg der illegalen Zuwanderung dazu zu werden. Die politisch
Verantwortlichen - derzeit die rot-grüne Koalition -
müssen ihr Augenmerk stärker auf die Vermeidung des
illegalen Zuzugs richten, und dies nicht nur im Interesse der
Illegalen, sondern vor allem zum Schutz der sich in Deutschland
legal aufhaltenden Ausländer."
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