|
|
joh
Diskriminierung wird verstärkt geahndet
Gemeinsame Sitzung mit französischem
Rechtsausschuss
Recht. "Eine große Herausforderung für
Frankreich" nannte Pascal Clément, Vorsitzender des
Ausschusses für Verfassungsgesetze, Gesetzgebung und
allgemeine Verwaltung der Assemblée Nationale, die Umsetzung
der Europäischen Antidiskriminierungsvorschriften in seinem
Land. Auf einer Sitzung mit dem Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages unter dem gemeinsamen Vorsitz von Clément und
Andreas Schmidt (CDU/CSU) betonte Clément, Frankreich habe in
den letzten zwei Jahren die Gesetzgebung im Bereich
Antidiskriminierung erheblich verstärkt und damit die
Integrationsfähigkeit schrittweise verbessert.
So sei der Gesetzentwurf zur Schaffung einer
Antidiskriminierungsbehörde bereits in erster Lesung von der
Nationalversammlung angenommen worden. Auch soll künftig laut
dem französischen Gesetz die "Anstachelung zu Diskriminierung,
Hass oder Gewalt gegenüber Menschen auf Grund ihrer
geschlechtlichen oder sexuellen Orientierung" unter Strafe gestellt
werden. Die europäische Direktive vom 29. Juli 2000 zum
Prinzip der Gleichbehandlung sei so im Wesentlichen umgesetzt
worden.
Das französische Rechtssystem,
erklärte Clément, reagiere zum einen repressiv, indem es
Diskriminierung deutlich bestrafe. Zum anderen seien aktive
Ins-trumente geschaffen worden, um Gleichbehandlung und
Gleichstellung zu fördern. So sei es nach dem Prinzip der
umgekehrten Beweislast Aufgabe des Beschuldigten, seine Unschuld zu
beweisen, zum Beispiel, wenn es tatsächlich objektive
Gründe für eine Kündigung einer Person gegeben habe.
Über Recht und Unrecht entscheide dann eine höhere
richterliche Instanz, sagte Clément weiter.
Die SPD-Fraktion begrüßte diesen
Weg und betonte, Antidiskriminierungsgesetze seien weniger ein
strafrechtliches Problem als der Versuch, das Zusammenleben der
Menschen mit rechtlichen Instrumentarien zu begleiten.
Diskriminierte Menschen sollten Beistand und Unterstützung
erfahren, insbesondere im Verlauf von Prozessen. Die
CDU/CSU-Fraktion brachte ihre Zweifel an der Praktikabilität
solcher Gesetze zum Ausdruck. Die strafrechtliche Verfolgung treffe
vermutlich eher "die Dummen als die Bösen". Auch seien solche
Maßnahmen letztlich nicht geeignet, um einen
Mentalitätswandel in der Bevölkerung
herbeizuführen.
Die FDP-Fraktion kritisierte, das Prinzip der
umgekehrten Beweislast sei ein "außerordentlich
problematischer Weg". Zudem sei die Errichtung einer Behörde
nicht das rechte Mittel, um Toleranz und Respekt gegenüber
Minderheiten zu fördern. Die Fraktion von Bündnis 90/Die
Grünen warf die Frage des sachlichen Differenzierungsgrundes
auf. Wem obliege es zu beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme
gerechtfertigt sei und keine Diskriminierung darstelle?
Pascal Clément machte deutlich, dass
sich der Kampf gegen die Diskriminierung nicht nur auf Gesetze
gründen lasse. "Gesetze können viel, aber nicht alles."
Viel wichtiger sei es, den Umgang mit Minderheiten langfristig zu
verbessern und durch die Gesetzgebung "nach und nach das Denken des
Einzelnen" zu verändern. joh
Zurück zur Übersicht
|