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Auslandssender mit neuen Aufgaben
Deutsche- Welle-Gesetz geändert
Kultur und Medien. Die Deutsche Welle erhält ein neues
Aufgabenprofil und mehr finanzielle Sicherheit. Der Bundestag hat
dazu am 28. Oktober einstimmig einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung in geänderter Fassung (15/3278) angenommen.
Vorausgegangen war ein langer Diskussionsprozess in den
zuständigen Bundestagsausschüssen für Kultur und
Medien, Haushalt und Auswärtiges. Dabei spielte vor allem die
Frage der größeren Planungssicherheit und der
Selbstbewirtschaftung der Mittel für den Sender eine
Rolle.
Die Deutsche Welle soll nun laut Gesetz künftig
zusätzlich zu ihrer weltweiten Informationsaufgabe Deutschland
in seiner kulturellen Vielfalt präsentieren. Auf die Vorgabe
materieller Regelungen werde dabei "weitgehend" verzichtet, um die
Autonomie des Senders zu wahren. Ein wesentliches Ziel der
Novellierung sei unter anderem eine stärkere Kooperation der
Deutschen Welle mit der ARD und dem ZDF sowie mit anderen
Auslandssendern. Zudem würden mit der Neuregelung die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Internets als
zusätzlichen Übertragungsweg für die Angebote des
Auslandssenders geschaffen. Die Novelle verpflichtet überdies
den Sender, sein Angebot künftig über einen Zeitraum von
vier Jahren zu planen. Er sei frei darin, wie er diese Ziele
erreicht. Allerdings sei er verpflichtet, seine Planungen
gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung und der
Öffentlichkeit plausibel darzustellen und zu begründen.
Finanziell soll für den Auslandssender eine
"verlässlichere" finanzielle Planungsgrundlage geschaffen
werden, welche die Budgethoheit des Bundestages beachtet.
Aufgenommen in die Neufassung des Gesetzes wurden die Einwände
des Bundesrates zu Jugendschutzbestimmungen. bes
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