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Bund soll Trägerschaft übernehmen
Berliner Akademie der Künste
Kultur und Medien. Einstimmig hat der Kulturausschuss am 27.
Oktober einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter
Fassung (15/3350) zugestimmt, wonach die Berliner Akademie der
Künste in die Trägerschaft des Bundes übergehen
soll. Die Bundesregierung will zu diesem Zweck eine
rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts
errichten, die an die Stelle der gleichnamigen Körperschaft in
der Trägerschaft der Länder Berlin und Brandenburg treten
soll.
Damit soll der Berliner Kulturhaushalt entlastet und
gleichzeitig die Berliner Opernreform gesichert werden, schreibt
die Bundesregierung in ihrem Entwurf. 16 Millionen Euro von dem
erwarteten Entlastungsvolumen von insgesamt 22 Millionen Euro solle
die Akademie der Künste erhalten. Über die geplante
Umwandlung bestehe zwischen der Bundesregierung und dem Senat von
Berlin sowie der Regierung des Landes Brandenburg Einvernehmen,
heißt es.
Die beschlossenen Änderungen an der Vorlage wurden nach
Einwänden des Bundesrates notwendig. Die Länderkammer
begrüßte zwar in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich"
die Absicht der Regierung, im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages
die weitere finanzielle Grundlage der Akademie der Künste zu
sichern, bestritt aber gleichzeitig die Gesetzgebungskompetenz des
Bundes in dieser Frage. Die Bundesregierung wies die Einwände
zurück.
Mit den Neuformulierungen in den Änderungsanträgen der
Regierungsfraktionen sollen nun die Bedenken der Länderkammer
zerstreut werden, heißt es. Die Änderungen unterstreichen
- so die Antragsteller weiter - den Charakter der Akademie der
Künste als einer kulturellen Einrichtung, die der
Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt dient und
deren kulturelle Strahlkraft weit über Berlin hinausreicht.
Damit sei die Förderung der Akademie durch den Bund eindeutig
verfassungskonform. bes
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