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Am Waffenembargo gegenüber China vorerst
festhalten
Mehrheit im Parlament
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll sich an der
laufenden Überprüfung des EU-Waffenembargos
gegenüber China beteiligen, fordern SPD und Bündnis
90/Die Grünen in einem Antrag (15/4035). Der Bundestag nahm
die Initiative am 28. Oktober mit Mehrheit an.
Ferner solle sich die Regierung für eine einheitliche und
verbindliche Rüstungsexportpolitik gegenüber China
einsetzen. Bis es eine andere Regelung der EU gebe, etwa einen
weiterentwickelten, verbindlichen Verhaltenskodex, solle die
Regierung am Waffenembargo festhalten und gleichzeitig ihre
restriktive Rüstungsexportpolitik fortsetzen.
Eine Aufhebung des Waffenembargos könne erst in Betracht
gezogen werden, wenn China den Pakt der Vereinten Nationen
über politische und bürgerliche Rechte rasch ratifiziert,
wenn die jüngsten Verfassungsänderungen zu
Menschenrechten und zum Privateigentum weiter umgesetzt und die
substanziellen Autonomierechte für ethnische Minderheiten
gestärkt werden. Zu berücksichtigen seien in diesem
Zusammenhang auch die Nichtverbreitung von Material und
Technologien für Massenvernichtungswaffen und
Trägerraketen sowie die friedliche Beilegung des Streits mit
Taiwan.
Der Bundestag stellt fest, dass das gegenwärtige
Waffenembargo der EU gegenüber China von den Mitgliedstaaten
unterschiedlich interpretiert werde. Zurzeit zeichne sich kein
Konsens für eine Aufhebung ab. Der Rat für allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen habe im April den
Ausschuss der Ständigen Vertreter und das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee damit beauftragt, das Thema weiter zu
verfolgen und vor allem die Menschenrechtssituation in China und
die Anwendbarkeit des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren
"in Betracht zu ziehen".
Das Parlament lehnte gleichzeitig einen Antrag der FDP (15/2169)
ab, wonach die Regierung am Embargo so lange festhalten soll, bis
sich die Menschenrechtssituation in China nachhaltig verbessert
hat. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des
Wirtschaftsausschusses vom Vortag (15/4047). vom
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