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Gewerbebesteuerung an den Grenzen regeln
Abkommen mit den Niederlanden
Finanzen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einer
Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden
(15/4026) vorgelegt, den der Bundestag am 28. Oktober zur Beratung
an den Finanzausschuss überwiesen hat. Dabei geht es um
grenzüberschreitende Gewerbegebiete beiderseits der
deutsch-niederländischen Grenze. Wie es heißt, sei in
diesen Gebieten in einer Mehrzahl steuerlicher Einzelfälle
eine eindeutige Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen den
beiden Staaten aufgrund "grenzüberschreitender fester
Geschäftseinrichtungen" nicht möglich. Bei den dortigen
Unternehmen würden die Einkünfte im jeweiligen
Wohnsitzstaat besteuert. Die international übliche Besteuerung
am Sitz der Betriebsstätte werde nicht angewendet. Bei
Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen tätig sind, das genau
auf der Grenze zwischen beiden Staaten liegt, sollen Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträge einheitlich an den Staat
abgeführt werden, an den der Arbeitnehmer seine
Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. vom
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