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Das Parlament
Nr. 45 / 01.11.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Funktionsfähigen Ordnungsrahmen für Strom- und Gasmärkte schaffen

Anträge von CDU/CSU und FDP

Wirtschaft und Arbeit. Einen "klaren und funktionsfähigen Ordnungsrahmen" für die Strom- und Gasmärkte fordern die CDU/CSU (1573998) und die FDP (15/4037) in Anträgen. Der Bundestag hat sie am 28. Oktober zusammen mit dem Regierungsentwurf für ein neues Energiewirtschaftsrecht (15/3917, siehe "Das Parlament Nr. 44, Seite 6) zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.

Die Abgeordneten empfehlen, unterschiedliche Regulierungsansätze für den Strom- und Gasmarkt zu vermeiden. Die Bedingungen des Netzzugangs, die Entgelte und die Anschlussregelungen müssten vom Gesetzgeber selbst formuliert werden. Auch müsse die Regulierungsbehörde die Möglichkeit erhalten, Sanktionen zu verhängen bis hin zur Abschöpfung "ungerechtfertigt erlangter wirtschaftlicher Vorteile". Die Union plädiert wie die Regierung dafür, die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit der Regulierung zu betrauen. Gleichzeitig müsse diese künftige "Bundesregulierungsbehörde" unabhängig sein.

Zu den Regulierungsaufgaben sollten laut CDU/CSU die Entflechtung und der Netzbetrieb der Übertragungsnetz- und der Verteilnetzbetreiber gehören, deren Netz länderübergreifend ist. Dagegen sollten die Landesregulierungsbehörden die Betreiber der übrigen Verteilnetze regulieren. Die Netzbetreiber müssten weiterhin Anreize für Investitionen in Netz-erhaltung und Netzausbau haben. Ziel müsse es sein, die Effizienzpotenziale im Netzbereich zu erschließen, ohne dass die Versorgungssicherheit abnimmt. Die Regulierung der Netzentgelte müsse die Kostenkalkulation, einen Vergleich der Netzbetreiber untereinander und die Anreize berücksichtigen. Die Regulierung dürfe nicht nur aus einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht bestehen.

Für den Gasmarkt empfehlen die Abgeordneten ein "Entry-Exit-Modell", bei der die Netznutzung von der Einspeise- bis zu der Entnahmestelle mit nur einem Vertragspartner abgewickelt werden kann. Das Entgelt wird nur an einen Netzbetreiber gezahlt, der die Kos-ten auf die vorgelagerten Netze überwälzt. Schließlich wird eine Entflechtung vertikal integrierter Versorgungsunternehmen verlangt, die eine Voraussetzung für Wettbewerb sei. Die Verflechtung von Monopol- und Wettbewerbsbereichen der Energieversorgungsunternehmen sei ein wesentliches Hemmnis für funktionierenden Wettbewerb, heißt es in dem Antrag.

Eine "schlanke Umsetzung" der EU-Richtlinien zur Vollendung eines europäischen Strom- und Gasbinnenmarktes fordert die FDP in einem Antrag (15/4037). Die Regierung solle sich dabei auf das Notwendige beschränken. Dies gelte vor allem für die Informations-, Dokumentations-, Berichts- und Auskunftspflichten. Die Regulierung solle sich auf eine einfache und transparente Methodenregulierung beschränken, indem sie auf der Basis angemeldeter Netzentgelte Anreize zur Orientierung an den effizientesten Netzbetreibern setzt. Gesichert werden müsse auch die Entflechtung der Unternehmen, um eine hohe Transparenz der Tätigkeiten der Energieversorger und eine klare Zuordnung zu den unterschiedlichen Sparten herzustellen. Nur so könnten Quersubventionen zu Lasten des Wettbewerbs vermieden werden. vom

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