|
|
vom
Funktionsfähigen Ordnungsrahmen für
Strom- und Gasmärkte schaffen
Anträge von CDU/CSU und FDP
Wirtschaft und Arbeit. Einen "klaren und funktionsfähigen
Ordnungsrahmen" für die Strom- und Gasmärkte fordern die
CDU/CSU (1573998) und die FDP (15/4037) in Anträgen. Der
Bundestag hat sie am 28. Oktober zusammen mit dem Regierungsentwurf
für ein neues Energiewirtschaftsrecht (15/3917, siehe "Das
Parlament Nr. 44, Seite 6) zur Beratung an den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Die Abgeordneten empfehlen, unterschiedliche
Regulierungsansätze für den Strom- und Gasmarkt zu
vermeiden. Die Bedingungen des Netzzugangs, die Entgelte und die
Anschlussregelungen müssten vom Gesetzgeber selbst formuliert
werden. Auch müsse die Regulierungsbehörde die
Möglichkeit erhalten, Sanktionen zu verhängen bis hin zur
Abschöpfung "ungerechtfertigt erlangter wirtschaftlicher
Vorteile". Die Union plädiert wie die Regierung dafür,
die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post mit der Regulierung zu betrauen. Gleichzeitig müsse
diese künftige "Bundesregulierungsbehörde"
unabhängig sein.
Zu den Regulierungsaufgaben sollten laut CDU/CSU die
Entflechtung und der Netzbetrieb der Übertragungsnetz- und der
Verteilnetzbetreiber gehören, deren Netz
länderübergreifend ist. Dagegen sollten die
Landesregulierungsbehörden die Betreiber der übrigen
Verteilnetze regulieren. Die Netzbetreiber müssten weiterhin
Anreize für Investitionen in Netz-erhaltung und Netzausbau
haben. Ziel müsse es sein, die Effizienzpotenziale im
Netzbereich zu erschließen, ohne dass die
Versorgungssicherheit abnimmt. Die Regulierung der Netzentgelte
müsse die Kostenkalkulation, einen Vergleich der Netzbetreiber
untereinander und die Anreize berücksichtigen. Die Regulierung
dürfe nicht nur aus einer nachträglichen
Missbrauchsaufsicht bestehen.
Für den Gasmarkt empfehlen die Abgeordneten ein
"Entry-Exit-Modell", bei der die Netznutzung von der Einspeise- bis
zu der Entnahmestelle mit nur einem Vertragspartner abgewickelt
werden kann. Das Entgelt wird nur an einen Netzbetreiber gezahlt,
der die Kos-ten auf die vorgelagerten Netze überwälzt.
Schließlich wird eine Entflechtung vertikal integrierter
Versorgungsunternehmen verlangt, die eine Voraussetzung für
Wettbewerb sei. Die Verflechtung von Monopol- und
Wettbewerbsbereichen der Energieversorgungsunternehmen sei ein
wesentliches Hemmnis für funktionierenden Wettbewerb,
heißt es in dem Antrag.
Eine "schlanke Umsetzung" der EU-Richtlinien zur Vollendung
eines europäischen Strom- und Gasbinnenmarktes fordert die FDP
in einem Antrag (15/4037). Die Regierung solle sich dabei auf das
Notwendige beschränken. Dies gelte vor allem für die
Informations-, Dokumentations-, Berichts- und Auskunftspflichten.
Die Regulierung solle sich auf eine einfache und transparente
Methodenregulierung beschränken, indem sie auf der Basis
angemeldeter Netzentgelte Anreize zur Orientierung an den
effizientesten Netzbetreibern setzt. Gesichert werden müsse
auch die Entflechtung der Unternehmen, um eine hohe Transparenz der
Tätigkeiten der Energieversorger und eine klare Zuordnung zu
den unterschiedlichen Sparten herzustellen. Nur so könnten
Quersubventionen zu Lasten des Wettbewerbs vermieden werden.
vom
Zurück zur
Übersicht
|