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Unabhängige Aufsicht einführen
Wirtschafts- und vereidigte
Buchprüfer
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung will die
Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer, vereidigte
Buchprüfer) unter eine vom Berufsstand unabhängige
Aufsicht stellen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur
Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschluss-prüfer
in der Wirtschaftsprüferordnung (15/3983) vorgelegt, den der
Bundestag am 28. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss
überwiesen hat. Allerdings sollen die gewachsenen Strukturen
der Selbstverwaltung durch die Wirtschaftsprüferkammer nicht
grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Vorgesehen ist im Einzelnen, unterhalb der Rechtsaufsicht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und oberhalb der
Wirtschaftsprüferkammer ein Gremium zu schaffen, dessen Kern
im jetzigen, künftig aber entbehrlichen
Qualitätskontrollbeirat zu finden sei. Diese
"Abschlussprüferaufsichtskommission" soll die
öffentliche, fachbezogene Aufsicht über die
Wirtschaftsprüferkammer wahrnehmen.
Durch die personelle und inhaltliche Erweiterung des jetzigen
Qualitätskontrollbeirates, der bislang schon
berufsstandsunabhängig war, soll die Aufsichtskommission das
Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüferkammer erhalten,
wenn diese Verwaltungsaufgaben gegenüber den Personen
wahrnimmt, welche Abschlussprüfungen abnehmen.
Die Kommission soll zugleich die Qualitätskontrolle
überwachen, heißt es in dem Entwurf. Sie soll aus
mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern
bestehen, die in den letzten fünf Jahren vor der Ernennung
nicht persönliche Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer
gewesen sein dürfen. Sie sollen in der Rechnungslegung, dem
Finanzwesen, der Wissenschaft oder der Rechtsprechung tätig
sein und vom Bundeswirtschaftsministerium für vier Jahre
ernannt werden. Gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer
sollen sie nicht weisungsgebunden sein.
Die Kommission soll prüfen, ob die
Wirtschaftsprüferkammer ihre in mittelbarer Staatsverwaltung
stehenden Aufgaben gegenüber den Abschlussprüfern
"geeignet, ordnungsgemäß und
verhältnismäßig" wahrnimmt. Gleichzeitig soll die
Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet werden, relevante
Vorgänge vorzulegen. Die Kosten der
Abschlussprüferaufsichtskommission soll die
Wirtschaftsprüferkammer tragen. Vorgesehen ist überdies,
das Verfahren zur Benennung eines Prüfers für
Qualitätskontrolle transparent und unabhängig zu
gestallten.
Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zur
Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf zwei von drei
Änderungsvorschlägen der Länderkammer zu; den
dritten wolle sie prüfen. Unter anderem hatte der Bundesrat
gefordert, die Aufsichtskommission dürfe keine Aufgaben
übernehmen, die im Sparkassen- und Genossenschaftswesen
Aufsichtskompetenzen der Länder berühren. vom
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