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Permanenten Umgebungslärm so weit wie
möglich eindämmen
Bundestag verabschiedet Gesetz
Umwelt. Der Bundestag will dazu beitragen, dass die
Belästigung durch die ständige Geräuschkulisse des
Umgebungslärms vermindert wird. Das Parlament hat am 28.
Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung solchen
Lärms (15/3782, 15/3921) in der vom Umweltausschuss
geänderten Fassung (15/4024) angenommen. SPD und
Bündnisgrüne stimmten für, Union und FDP gegen das
Gesetz.
Dieses enthält Vorgaben zur Aufstellung von Lärmkarten
nach EU-weit gemeinsamen Lärmbewertungsmethoden, zur
Information der Öffentlichkeit über den
Umgebungslärm und seine Auswirkungen sowie zur Aufstellung von
Lärmminderungsplänen. Wie die SPD im Ausschuss
erläutert hatte, müssen die Kommunen einen großen
Teil der Lärmschutzaufgaben und die damit verbundenen Kosten
tragen. Aus diesem Grund hatte die Koalition einen
Änderungsantrag vorgelegt, der den Kommunen ermöglicht,
die Kosten für Lärmkarten und
Lärmminderungspläne aus Mitteln des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu bezahlen. Die SPD
begrüßte, dass die betroffene Bevölkerung zunehmend
in den Umgang mit diesem Umweltproblem einbezogen wird.
Nach Darstellung der CDU/CSU wurde eine Chance vertan, die
Politik zur Lärmminderung in der EU zu harmonisieren. Ein
umfassendes Regelwerk mit Richt- und Grenzwerten sei nicht
gelungen. Dieses Defizit werde besonders sichtbar, wenn man sich
die Probleme bei der Verringerung des Fluglärms vor Augen
führe. Die Fraktion bezweifelte auch, dass die Umsetzung der
Richtlinie durch eine Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes der richtige Weg ist. Alternative
Ansätze, etwa in Gestalt eines eigenen Gesetzes, hätten
geprüft werden müssen. Zudem gebe es zahlreiche
Einwände von Betroffenen, welche die Art der Umsetzung als
"überzogene und unangebrachte Regulierung der inneren
Abläufe des betrieblichen Geschehens" charakterisiert
hätten.
Bündnis 90/Die Grünen wiesen diese Kritik zurück.
Vor allem die unionsgeführten Länder hätten
weitergehende Eingriffe verhindert. Die Liberalen
begrüßten die Richtlinie, kritisierten jedoch, dass
zentrale Fragen nicht per Gesetz, sondern per Rechtsverordnung
geregelt würden. Während Verkehrsflughäfen und
Eisenbahnunternehmen Kosten für die Lärmkartierung selbst
tragen müssten, würden diese beim Straßenverkehr mit
Steuermitteln finanziert. Wenn Lärmminderungsplanungen in das
Ermessen von Behörden gestellt würden, würde dies zu
einer Zersplitterung der Lärmschutzstandards führen und
Rechtsuntersicherheit für die Flughafenstandorte nach sich
ziehen.
Die Regierung hatte sich in ihrer Gegenäußerung
(15/3921) zur Stellungnahme des Bundesrats gegen eine
Neuausrichtung ihres Gesetzentwurfs ausgesprochen. Die Regelung zur
strategischen Umweltprüfung führe nicht zu einer
Verschärfung und Verdoppelung des Verfahrens, sondern entlaste
den Vollzug, weist die Regierung die Argumentation der
Länderkammer zurück. Die Regelungen zur örtlichen
Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung seien notwendig,
damit auch den Gemeinden, die nicht unter die Richtlinie fallen,
ein Instrument zur Verfügung steht, das Kartierungs- und
Planungspflichten enthält. vom
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