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Rezeptfreie Arzneien wieder erstatten
GKV-Leistungen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Herausnahme von
verschreibungspflichtigen Medikamenten aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll rückgängig
gemacht werden. Dies fordert die FDP in einem Antrag (15/3995). Die
Regierung solle dazu einen Gesetzentwurf vorlegen und damit den
"großen Fehler" der Rezeptpflicht heilen. Die
Verschreibungspflicht sei ein ungeeignetes Kriterium zur Abgrenzung
zwischen erstattungspflichtigen und nicht erstattungspflichtigen
Arzneien, denn sie sei an das Risiko- und Missbrauchspotenzial
gekoppelt, und nicht an die Frage der therapeutischen Notwendigkeit
oder des Nutzens. Bei rezeptfreien Medikamenten handelt es sich aus
der Sicht der Liberalen um bewährte Arzneien, die wegen der
Unbedenklichkeit nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.
Seitdem diese Medikamente für gesetzlich Versicherte nicht
mehr erstattungsfähig seien, würden häufiger
verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet, die im Regelfall
mit stärkeren Nebenwirkungen verbunden und zum Teil deutlich
teurer seien als die in ihrer Wirkungsweise vergleichbaren
rezeptfreien Medikamente.
Die Konsequenzen für die Patienten seien gravierend:
Geringverdiener müssten entweder auf die notwendige Therapie
ganz verzichten oder Medikamente einnehmen, die häufig nicht
nur teuer seien, sondern auch medizinisch belastender sein
könnten, heißt es in der Begründung. Notwendig
wäre daher eine Überarbeitung der Negativliste. Die
Liberalen schlagen vor, auf diese Liste solche Präparate zu
setzen, die bewusst nicht zum Leistungsspektrum der GKV zählen
sollen, statt "nach Rasenmähermethode" viele bewährte
preiswerte und nebenwirkungsarme Arzneien den gesetzlich
Versicherten vorzuenthalten. bes
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