|
|
sas
Kreuzungsvorschriften flexibler gestalten
Wasserstraßenwegerecht
Verkehr und Bauwesen. Die Regierung möchte die
Kreuzungsvorschriften im Bundeswasserstraßengesetz flexibler
gestalten, um gerade beim Brückenbau den
Verkehrsbedürfnissen stärker gerecht zu werden. Wie sie
in ihrem Gesetzentwurf (15/3982) erläutert, führe das
Kreuzungsrecht bisher dazu, dass beim Neubau einer Brücke der
Kreuzungsbeteiligte die Kosten für Veränderungen beim
Neubau tragen müsse, wohingegen derjenige, der das Bauwerk
unterhalten muss, von den Erneuerungskosten entlastet werde.
Deshalb bringe in vielen Fällen der Kreuzungsbeteiligte sein
Anliegen nicht vor. Dies habe zur Folge, dass neu errichtete
Kreuzungsbauwerke nicht den aktuellen Verkehrsbedürfnissen
entsprächen. Künftig soll nun der eine Änderung
veranlassende Kreuzungsbeteiligte die ersparten Unterhaltungskosten
erstattet bekommen.
Im Weiteren beabsichtigt die Bundesregierung, im
Bundeswasserstraßen-, im Bundesfernstraßen- sowie im
Eisenbahnkreuzungsgesetz die Grundlage für ein Verfahren zur
gütlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten bei der
Umsetzung der Verordnung über die Berechnung und Zahlung von
Ablösungsbeträgen zu schaffen. sas
Zurück zur
Übersicht
|