PID Hilfe für Paare mit hohem genetischen Risiko zur Erfüllung des Kinderwunsches
16.02.01 Werner Lensing,
CDU / CSU-Fraktion
Vorbemerkung:
Der Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik (PID)
können verschiedene Zielrichtungen zugrunde liegen.
Die nachfolgenden Thesen beziehen sich auf die Diskussion um eine
Zulassung der PID in Fällen schwerster genetischer
Vorbelastung der Eltern, um diesen und dem ungeborenen Kind einen
nachfolgenden belastenden Schwangerschaftsabbruch wegen einer zu
erwartenden schweren Behinderung des Kindes zu ersparen.
Dieses betrifft grundsätzlich nicht die Fälle, in denen
eine äin-vitroô-fertilisation (IVF) normalerweise
indiziert ist, nämlich zur Überwindung von Problemen
eines Paares, auf natürlichem Wege ein Kind zu bekommen. Um
eine PID in Anspruch nehmen zu können, müssten auch
normal zeugungsfähige Paare - allerdings mit schwerster
genetischer Vorbelastung - den Umweg über die IVF in Kauf
nehmen.
Thesen:
Die Zuerkennung eines nur abgestuften Lebensrechts des Embryos ist
abzulehnen.
Der menschliche Embryo entwickelt sich von Anfang an als
Mensch.
Wie die Regelungen zur Indikation eines Schwangerschaftsabbruchs
zeigen, kann es Situationen geben, in denen die Rechtsposition des
Embryos in der Abwägung mit der Rechtsposition der Mutter
unterliegt.
Mit der PID können Fälle mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden, in denen absehbar ist, dass es zu einem
Schwangerschaftsabbruch kommen wird, sobald der Embryo implantiert
ist. Dies gilt insbesondere, wenn bereits ein
Schwangerschafts-abbruch aus einer entsprechenden Konfliktlage
heraus vorgenommen wurde.
Ein Bewertungswiderspruch liegt dann vor, wenn ein Verbot der PID
allein mit einem Hinweis auf die Schutzwürdigkeit des Embryos
aufrecht erhalten wird, ein natürlich gezeugter Embryo vor der
Einnistung in der Gebärmutter aber nur relativ geschützt
wird, da Verhütungsmethoden wie die äSpiraleô
zulässig sind und in einem späteren Lebensstadium auch
ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist.
Aus Sicht eines Staates, der die Rechte aller Betroffenen ebenso zu
achten wie zu gewährleisten hat, ist die Frage zu stellen, ob
bzw. warum der Staat betroffenen Paaren die PID vorenthalten
darf.
Auch der Status Quo, der durch das EmbryonenschutzG bestimmte
Handlungen verbietet, kann nicht ohne weiteres - zumindest nicht
ohne Darlegung des Schutzzwecks dieses Gesetzes - zur
Begründung dienen. Es stellt sich somit die Frage, ob die
Verbote weiter aufrecht zu erhalten sind.
Die Indikation für die hier in Frage stehenden Anwendung einer
PID muss im Fall der Zulassung eng auf Fälle begrenzt sein, in
denen es ohne die PID zur Implantation des Embryos und nach aller
Wahrscheinlichkeit zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen
würde.
Einem Dammbruch, der die Selektion von Embryonen ohne entsprechende
Konfliktsituationen ermöglichen könnte, wäre
unbedingt vorzubeugen.
Es wäre jedoch schwierig, wenn nicht unmöglich, die
Situationen, in denen absehbar ist, dass es zu einem
Schwangerschaftsabbruch kommen wird, sobald der Embryo implantiert
ist, in einem gesetzlichen Tatbestand zu beschreiben, da in jedem
Einzelfall eine Beurteilung der vorliegenden Konfliktsituation
notwendig wäre.
Folglich wäre es notwendig, jemandem die Beurteilung zu
übertragen, ob die Anwendung der PID im konkreten Einzelfall
gerechtfertigt ist.
Eine entsprechende Übertragung der Entscheidung auf die Frau,
die Eltern oder einen Arzt (insbesondere den behandelnden Arzt)
scheidet aus, da Einzelpersonen (und insbesondere persönlich
involvierte Personen) mit der Übernahme der Verantwortung
für die Entscheidung und deren Folgen regelmäßig
überfordert sein dürften. Hierfür sprechen auch
Erfahrungen aus dem Bereich der Schwangerschaftsabbrüche, in
dem gerade bei der medizinischen Indikation die Last der
Verantwortung oftmals allein der schwangeren Frau aufgebürdet
wird.
Diskussionswürdig ist allerdings die Möglichkeit, ob die
Zulassung einer PID im Einzelfall an die Entscheidung eines
unabhängigen, interdisziplinär besetzten Gremiums
geknüpft werden kann.
21.02.01 Michaela
Muscheid
michaela@schnecken-haus.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Beitrag habe ich mit grossem Interesse gelesen. Ich
würde, wenn in der BRD erlaubt, eine PID durchführen
lassen. Mein Mann ist von einem genetischen Defekt betroffen. 3
Schwangerschaften endeten aufgrund einer diagnostizierten
Translokation in einer Fehlgeburt. Die Hoffnung auf ein gesundes
Kind auf normalem Wege liegt bei 50 %. Für uns bleibt nur der
Weg der IVF mit PID im Ausland. Vielleicht schauen Sie sich hierzu
mal meine Seite im Internet an: http://www.schnecken-haus.de . Sie
werden feststellen, dass es viele Betroffene zu diesem Thema
gibt.
Fazit: PID ebenfalls in der BRD erlauben und somit vielen Paaren
die Chance auf ein gesundes Kind geben!
22.02.01 Harald Morun
harald.morun@oetv.de
Nachdem die Träume einiger Mediziner und Arbeitgeber bereits
in die Richtung gingen, Genomanalysen bei
Einstellungsuntersuchungen als Grundlage von Arbeitsverträgen
vorschreiben zu wollen, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt in
eine Richtung, die als Menschenverachtend angesehen, und auch so
benannt werden kann. Im Falle der Genomanalysen bei Arbeitnehmern
(die in keinster Weise Aussagekraft besitzt über eine evtl.
höhere Anfälligkeit für Krankheiten) drängte
sich unwillkürlich der Gedanke von Berufsverboten aufgrund
falscher Gene auf.Und wohlgemerkt, dieses alles ohne jede
Wissenschaftliche Erkenntnis, wie sich das Erbmaterial auf die
Entwicklung des Menschen später und unter Einfluss von Umwelt
und Psyche auswirkt. Hier wurde bereits mit dem Gedanken
gespielt,den vorbeugenden Gesundheitsschutz in die zweite Reihe zu
drängen.Und statt dessen nur noch sogenannte "Gentechnisch
unbedenkliche" Menschen einzustellen.Das sollte an eine Zeit
Erinnern, in der von Rassenzüchtung oft die Rede
war.Versicherungen in den USA nehmen Gen-test?s als Grundlage
für die Entscheidung wer , wie und zu welchem Tarif versichert
wird.
Und heute wird bereits diskutiert, welche Embrionen aufgrund
derartiger Testergebnisse als Lebenswürdig eingestuft werden.
Eigentlich eine Diskussion, die in erster Linie Erinnerungen an
o.g. Zeit auf den Plan ruft.Bleibt aber doch die Überlegung,
wer hat von diesem Aufwand mehr? Die wenigen betroffenen Paare,
für die hier die Pharmaindustrie so selbstlos in die Schlacht
zieht? Oder ein Milliarden teurer Forschungs- und
Pharmamarkt?
Wem nutzte die Diskussion um Genomanalysen? Dem Arbeitnehmer? Der
keine Versicherung und vielleicht sogar keinen Arbeitsplatz fand,
weil die Natur ihn mit Genen ausstattete, die evtl. das Auftreten
einer Krankheit leichter macht als bei anderen? Oder dem
Arbeitgeber, den Versicherungen? Und letztlich einer Horde von
Medizinern, die eine neue Beschäftigungstherapie fanden?
Man könnte auch an die Rechtschreibreform denken. Wem nutzte
sie? Und wieviel Produktivität kostete sie? Horden von
Wissenschaftlern beschäftigten sich Jahrelang mit diesen
Existenziellen Fragen.Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen
geschossen, die evtl. gar nicht vorhanden sind?
Aber immer mit dem schönen Arument, man wolle doch etwas
soziales auf den Weg bringen.Die armen Kinder, die Gesund sein
könnten wenn man doch der Gesundheitsindustrie nur endlich
freien Lauf liesse. Wieder einmal ein Gewinnbringender Markt, den
die Versicherungsträger zu finanzieren haben. Wenn dort nichts
zu verdienen wäre, würde auch nicht darüber
diskutiert, wie diesen armen Menschen geholfen werden
könnte.Machen wir uns doch nichts vor.Als es für Aids-
Medikamente noch keinen Markt gab, wurde auch keine DMark in die
Entwicklung der entsprechenden Medizin investiert.
Zu diesem Thema zusammenfassend:
Ein Milliardengrab zugunsten der Pharmaindustrie mit zweifelhaftem
Erfolg.
Und Erfolg auch nur dann, wenn Rassenzüchtung als Erfolg
gewertet werden kann.
Bleibt letztlich die Frage, wann werden wir den
Schadstoffresistenten Mitarbeiter züchten, um die Umwelt- und
Gesundheitsschutzauflagen ausser Kraft setzen zu können?
23.02.01 Nicole
Nortmann
helmut.nortmann@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
PID
Der Beitrag von Frau Michaela Muscheid vom 21.02.2001, ist bei uns
genauso,
nur das ich eine balancierte Translokation 11/15 habe. Hatte 2
Fehlgeburten. Meine Tochter Mariella wurde am 21.06.99 geboren SSW
35/5.
Mariella hat eine unbalancierte Translokation 11/15.Mariella ist am
15.09.1999 gestorben.
Ich frage mich warum ist die PID für solche Paare in
Deutschland nicht möglich? Warum müssen wir ins Ausland
gehen, wenn wir ein gesundes Kind haben wollen? Ich glaube soetwas
können nur Leute verstehen die auf einer
Kinder-Herz-Intensiv-Station schon einmal waren
und ein Kind auf diese weise verloren haben. Ich bin für die
PID.
27.02.01 Sebastian
Haas
sebastianh@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren!
In einer kurzen Stellungnahme zu diesem brisanten Thema kann man
sicherlich nicht eindeutig klären, wie in Zukunft zu verfahren
ist.
Ich bin der Meinung, daß das PID verfahren von einem
unabhängigen Gremium genehmigt werden sollte. Es gibt Paare,
bei denen das Risiko einer Fehlgeburt/Mißbildung o.ä.
bedingt durch die eigenen Gene enorm ist. Ohne dieses Verfahren
würde ein behindertes Kind auf die Welt kommen, welches unter
Umständen die ganze Zeit auf Erden leidet. Angenommen, das
alle Behinderungen entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse
eine realitätsnahe Wahrnehmung ermöglichen. Dann sollte
man sich selber einmal den Gedanken durch den Kopf gehen lassen,
wie sich eine solche Person fühlt. Mitzubekommen, wie andere
Kinder spielen, Erwachsene lieben und Greise Ihren Lebensabend
miteinander verbringen. In meinen Augen wäre dies ein Leben
voller Leid, welches man sich als Außenstehender ohne
Möglichkeit der Teilnahme ansehen MUß. Ich denke,
daß dieser Zustand nicht als Leben bezeichnet werden kann.
Ein Embryo ist zweifelsohne ein lebendes, zum Leben berechtigtes
Wesen, jedoch kann man es nicht befragen ob es leben möchte
oder nicht. Somit bleibt diese Entscheidung bei den Eltern, welche
man unter objektiver Betrachtung nicht mit dieser Entscheidung
alleine lassen kann. Die Personen, die selber involviert sind, sind
(ohne dies abwertend zu meinen) nicht in der Lage in dieser
Situation alle Eventualitäten abzuwiegen.
Diese Aufgabe sollte ein wissenschaftlicher Rat, zum Beispiel eine
Vertretung medizinisch versierter Landesabgeordneter. Ich denke
nicht, das es zu so enormen Ausmaßen kommen wird, das ein
soclhes Gremium stadtweise erfordert. Diesem Gremium sollte diese
Entscheidung nahegelegt werden, auf das diese nach bestem Wissen
und Gewissen entscheiden mögen.
Zu der Berechtigung das PID Verfahren in Anspruch zu nehmen: Dieses
Verfahren sollte als Vorteil für die Menschheit genutzt
werden, und nicht zur Selektion. Diese wird von der Evolution
automatisch vorgenommen und ist daher, egal von welcher Seite
betrachtet, unnötig. Nein, dieses Verfahren sollte Eltern, bei
deren Embryonen ein extreme Behinderung vorliegt, ermöglicht
werden. Unter einer extremen Behinderung verstehe ich es nicht,
wenn das Kind nur eine Hand hätte, oder nur ein Bein, oder
Blind. Ich verstehe darunter starke Mißbildungen und
Geistesabwesenheit o.ä..
Man sollte diese Entscheidung in Ruhe überdenken und nicht auf
einzelne Briefe trauriger Ehepaare oder auf Rassimus anspielende
von weniger bedachten Menschen. Es ist wichtig, die Erkenntnisse
der Wissenschaft so gut wie möglich als Mittel der Menschheit
zu verwenden, und dazu gehört mit Sicherheit auch das
PID-Verfahren.
07.03.01 Lukas von
Hippel
Ich staune über die Diskussion und die Stellungnahmen. Wenn
man nüchtern analysiert, bleibt außerhalb der Emotionen
(die immer schlechte Ratgeber sind, da sie nur einen momentanen
Zustand widerspiegeln) die nüchterne Feststellung, daß
den Gesetzegeber die ungelösten Aufgaben hier wieder
einholen:
Es ist in der Tat nicht verständlich, wenn eine Nation in vivo
320.000 Menschenleben jedes Jahr durch Abtreibung auslöscht
und geschmäcklerisch bei der Frage der in vitro-Diagnostik
wird. Im einen Fall entscheiden Frauen, daß sie ihr Leben als
nicht mehr lebenswert betrachteten, wenn sie ein Kind
austrügen und in die Welt setzten. So wird dann das
selbstbestimmte Lebensrecht der Mutter über das Recht zu Leben
des Kindes gestellt. Diese Logik ist unappetitlich, aber
modern.
Im anderen Fall ist es aber problematisch, ein Aussortieren unter
ähnlichen Randbedingungen vorzunehmen. Also sind die
Hausaufgaben eindeutig nicht hinreichend gut gemacht, aber nicht
erst im Falle der PID.
Wann entsteht Leben, das lebenswert ist? Wer entscheidet, ob Leben
lebenswert ist? Ist behindertes Leben lebenswert? Was ist mit
nicht-behindertem Leben, das lebensmüde ist? Ist das nun
lebenswert oder nicht? Ist altes Leben lebenswert? Ist erkranktes
Leben lebenswert? Welche Grenze gibt es, die sagt, daß nun
Leben nicht mehr lebenswert ist? Kann ein Leben temporär nicht
lebenswert und temporär lebenswert sein?
Auch stellt sich die frage, wieso die Schicksale von Minderheiten
die Nation in Summe beschäftigen müssen? So schlimm es
ist, keine gesunden Kinder bekommen zu können, so bleibt doch
die Erkenntnis, daß jeder Mensch sein Schicksal hat und auch
in der Akzeptanz des Schicksals der Sinn des Lebens zu suchen sein
kann. Letztlich ist jeder Mensch für sich eine eigene
Minderheit, hat sein eigenes Schicksal...
...aber darau darf man nicht ableiten, daß jeder Mensch
Anspruch auf sein ganz persönliches
ich-werde-glücklich-und-mein-Leben-ist-lebenswert-Gesetz
hat.
Also bleibt an die Politik gerichtet: Thema verfehlt. Wenn die
Abtreibung legitim ist, dann auch und erst recht die PID. Wir bei
der PID aber berechtigt Skrupel bekommt, der kann doch nicht
ernsthaft für die Abtreibung sein.
12.03.01 Tassilo
Kraus
Tassilo.Kraus@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist nicht das Recht eines Staates, einer Frau die schwere Last
der
Mutterschaft mit einem schwerbehinderten Kind aufzuzwingen
oder garn nur aufzuschwätzen. Also darf man diesen
Frauen
auch nicht die Möglichkeit nehmen, die Ergebnisse
pränataler
Diagnostikmethoden im eigenen Land zu nutzen, deren
Entwicklung
sie ja übrigens auch mit ihren Steuergeldern
mitfinanzieren.
Ebensowenig ist es Pflicht des Staates, unfruchtbaren Paaren
bei der überwindung dieser Form von Behinderung zu
helfen.
Es gibt derzeit mehr als genug Kinder auf einer Welt, deren
Resourcen immer begrenzter werden.
Die gleichen Ideologen und Dogmatiker, die von
Schwerbehinderten
die Akzeptanz ihrer für Gesunde oftmals nicht hinreichend
nachempfindbaren
Leiden fordern, sollten hier einmal ihren Blick weiten.
14.03.01 Rosemarie
Muth
Rosemarie.Muth@gmx.de
So sehr ich es verstehen kann, daß Menschen (Frauen) darunter
leiden, ein erhöhtes Risiko eines behinderten Kindes zu
bekommen, so sehr wehre ich mich auch dagegen, diese Menschen mit
ihrem Leid für die Zulassung einer PID zu instrumentalisieren.
Dazu zweierlei:
1. Mit einer PID wird grundsätzlich zwischen lebenswertem und
lebensunwertem Leben unterschieden. Zwar wird immer wieder
erklärt, daß es sich höchstens um 50-100 Paare pro
Jahr handeln würde, doch dies war auch das Argument für
die PND (Pränataldiagnostik), die sich allerdings im Laufe der
Zeit auf ca. 60 % der Schwangerschaften ausgeweitet hat. Mit der
PID ist nichts anderes zu erwarten. Es wird nicht bei den 50-100
Paaren bleiben, denn dies würde sich nicht rechnen, das ist
doch klar! Alles andere ist Augenwischerei. Außerdem ist es
nicht die potentielle Mutter, der potentielle Vater, der
entscheidet, welcher Embryo eingesetzt wird, und welcher
getötet wird, sondern der Arzt. Auch dies ist ein Unterschied
zur Abtreibung, die übrigens nach deutschem Recht nicht
erlaubt ist, wie immer so schön suggeriert wird, sondern nur
in bestimmten Fällen straffrei bleibt, wenn das Leben der
Mutter in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Die
inflationäre Ausbreitung der Vorstellung eines Rechts auf
Abtreibung sollte eigentlich das beste Argument gegen die PID
sein.
2. Es gibt Alternativen zur PID. Und ich spreche hier nicht allein
von einer Möglichkeit der Adoption eines Kindes. Auch, was die
Diagnose einer Erbkrankheit betrifft, gibt es die Möglichkeit,
das noch unbefruchtete Ei zu untersuchen, indem der
verkümmerte zweite DNS-Strang untersucht wird. Seltsam ist
doch, daß diese Methode, die PID an Embryonen in den
allermeisten Fällen überflüssig machen würde,
nicht weiterverfolgt wird. Warum wohl?
Meine Vermutung: Bei PID geht es in erster Linie nicht um die Not
der 50-100 Paare, sondern darum, das Embryonenschutzgesetz zu
umgehen, da hier überschüssige Embryonen hergestellt
werden, die es eigentlich ja nicht geben dürfte. Und wenn sie
dann schon da sind, wäre es doch Verschwendung sie,
natürlich nur zur Forschung gegen schwere Krankheiten, nicht
zu benutzen. Bei der anderen Methode wäre dies
ausgeschlossen.
Das Problem einer Selektion bleibt allerdings weiterhin
bestehen.
Mein Vorschlag: Die Methode, das unbefruchtete Ei zu untersuchen,
wird endlich angegangen; allerdings gesetzlich nur unter
allerstrengsten Richtlinien erlaubt, z.B. wenn Säuglinge nur
ein ganz begrenztes, qualvolles Leben erwarten würde.
Ob eine "Adoption" eines überzähligen Embryos aus dem
Ausland für ein belastetes Elternpaar eine Alternative sein
könnte, und in Deutschland unter besonderen Umständen
erlaubt sein sollte, müsste diskutiert werden. Ich bin mir da
selbst noch nicht sicher, wie ich Chancen und Risiken da bewerten
soll.