Genchecks an In-Vitro-Embryonen müssen verboten bleiben
16.02.01 Monika Knoche,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
In der aktuellen Debatte über Gentechnik und
Präimplantationsdiagnostik taucht immer wieder der Vorschlag
auf, bei der außerkörperlichen Befruchtung gleich auch
Genchecks vorzunehmen. Dabei ist die jetzige Rechtslage klar und
eindeutig: Um Mißbrauch bei der außerkörperlichen
Befruchtung zu verhindern, haben wir das Embryonenschutzgesetz
(EschG). Darin ist der Status des Embryo in vitro als unantastbar
festgelegt, das Bewerten und Verwerfen von Embryonen nach Genchecks
(PID) ausgeschlossen. Für eine solche Diagnostik gibt es
keinen medizinischen Behandlungsauftrag. Diese Position wird
vielfach innerhalb der Ärzteschaft geteilt.
Erinnern wir uns: Ausschlaggebend für die Einführung der
In-Vitro-Fertilisation war die medizinische Indikation für
eine künstliche Befruchtung wegen diagnostizierter
Unfruchtbarkeit - eines Zustands, der von den betroffenen Frauen
oder Paaren als krankheitswertig erlebt wurde. Die Überwindung
dieser somatischen Fertilitätsstörung kann jedoch nicht
umfunktioniert werden in eine Dienstleistung zum "Kind nach
Wunsch", sie rechtfertigt nicht einen "Anspruch", geschweige denn
ein "Recht" auf eine gattungsfremde, zum Zwecke der Selektion
gentechnisch unterstützte Art der Fortpflanzung. Und:
gäbe die Gesellschaft dem dringenden Wunsch der unter
bestimmten vererbbaren Krankheiten leidenden Paaren nach - in
Deutschland schätzt man den "Bedarf" auf ca. 200 Paare im Jahr
-, wo wäre dann die Grenze zu ziehen zwischen der Selektion
nach Erbkrankheiten, anderen Merkmalen und der Auswahl nach
Wunschkriterien? Wenn die Befürworter sagen, es ginge darum,
Paaren, die an gravierenden Erbkrankheiten leiden, mit PID zum
ersehnten eigenen Nachwuchs zu verhelfen, so ist doch offenkundig,
dass es bei der PID um mehr geht als um die Erfüllung des
Kinderwunsches dieser Paare. Sie wollen nur ein "gesundes" Kind,
und das soll die Fortpflanzungsmedizin ihnen ermöglichen. Aus
der Pränataldiagnostik wissen wir: ist die Methode erst einmal
gestattet, sind neue Indikationen für weitere Anwendungen
schnell etabliert - die Diagnostik wird ausgeweitet.
In der aktuellen PID-Debatte zeichnet sich überdies eine
gefährliche Trivialisierung medizin- und strafrechtlicher
Normen und menschenrechtlicher Bewertungen ab.
Weder aus frauenpolitischer noch aus rechtlicher Sicht kann ein
Wertungswiderspruch zwischen Präimplantationsdiagnostik (PID)
und Schwangerschaftsabbruch hergeleitet werden. Eine eugenische
Selektion in der Petrischale ist mit einem Schwangerschaftsabbruch
aufgrund einer medizinischen Notlage der Frau nicht zu vergleichen.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bei der letzten Reform der
§ 218 eine eugenische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch
ausdrücklich verneint.
Man kann den § 218 unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten
der Frau kritisieren. Jedoch ist die medizinische Indikation zum
Schwangerschaftsabbruch nicht auf den Fötus, sondern immer auf
die Gesundheit der Frau gerichtet. Die PID aber wäre immer
gegen den Embryo gerichtet. Denn die PID ist eine Form eugenischer
Selektion. Keine Frau hat einen Rechtsanspruch auf ein Kind nach
eigenen Vorstellungen. Kein Arzt kann sich auf einen
"Dienstleistungsauftrag" für ein Kind nach Wunsch durch
außerkörperliche Befruchtung berufen.
Insofern ist die Gleichsetzung von zwei völlig
unvergleichbaren Sachverhalten - PID und §218 - in jedweder
Weise inakzeptabel. Bei allen weiteren Diskussionen um Gen-Checking
während der Schwangerschaft und am Embryo in vitro muss diese
Banalisierung zwingend vermieden werden.
19.02.01 Gregor
Mendel
Gregor.Mendel@Bruenn-bw.de
Ich bin für die liberale Handhabung des
Schwangerschaftsabbruches. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau
steht über dem sogenannten „Lebens“-Recht eines
3-monats-alten Fötus ! Ich bin auch dafür, daß eine
Frau sich noch nach dem 3. Monat für die Abtreibung eines
behinderten Fötus entscheiden darf, denn niemand kann eine
Frau dazu zwingen, sich mit einem behinderten Kind herumplagen zu
müssen. Zur Zeit besteht zum Glück diese legale
Möglichkeit für die Frauen noch.
Dies alles ist zum Glück Konsens, zumindest auf der linken
Seite unseres politischen Spektrums.
Warum soll für uns dann aber die Forschung an Embryonen, die
noch dazu nur ein paar Tage alt sind, ethisch verwerflich sein ?
Das sind doch nichts anderes als Zellhaufen, das ist doch noch
weniger menschliches Leben als ein 3-Monate alter Fötus beim
Schwangerschaftsabbruch !
Wenn ich beim Schwangerschaftsabbruch das Lebensrecht eines
Zellhaufens nicht hoch einschätze, warum soll ich dann
moralische Bedenken haben, wenn der gleiche Zellhaufen zu
Forschungszwecken verwendet wird ?
Rechtfertigen nicht die guten wissenschaftlichen Ziele
(Bekämpfung von Erbkrankheiten, Erforschung neuer
Heilmethoden) die Verwendung von Embryonen zu wissenschaftlichen
Zwecken genauso wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau die
Tötung eines 3-monatigen Embryos rechtfertigt ?
Mir erscheint die gegenwärtige Diskussion ziemlich
heuchlerisch. Manche Grüne argumentieren leider im
Zusammenhang mit Genforschung genauso wie reaktionäre
sogenannte „Lebens-Schützer“, die gegen die
Legalität des Schwangerschafts-Abbruches
ankämpfen.
18.02.01 Heino
Theisen
Schwejk.Josef@t-online.de
Wenn ich in dem Beitrag alleine schon
das Wort Gen-Checking lese, wird mir
schon anders. In meinen Ohren ist das
legalisierte - Entschuldigung - Menschenverachtung. Da wird doch
am
frühesten Punkt entschieden, ob ein Mensch das Recht hat zu
leben oder nicht. Es wird geschaut ob er viel Geld kosten wird oder
nicht.
Es läuft genau darauf hinaus.
Wie viele Schritte müssen wir noch in Richtung George Orwell
gehen, bis die Menschen aufwachen.
Ich arbeite genau am anderen Ende des Lebens. Ich bin in der
Gerontopsy-
chiatrie tätig. Dort stellt sich auch die Frage:"Leben oder
Tod", und leider
entscheidet hier oft auch das Geld über Wohl und Wehe des
Patienten.
Vielen Dank.
Heino Theisen
18.02.01 Ulrich Hammerla,
Allgemeinarzt
uhammerla@aol.com
PID-Verbot ist frauenverachtend!
Durch das gegenwärtige Embryonenschutzgesetz (was für ein
Name für ein Embryonenvernichtungsgesetz!)entsteht eine
skurrile Situation:
Der Embryo darf nicht untersucht werden, aber wenn die
Chorionzottenbiopsie einen Defekt ergibt, darf der Foetus wieder
abgetrieben werden!
Warum frauenfeindlich?
Wenn eine Abtreibung aus eugenischer Indikation vorgenommen wird,
muss sich die Frau erneut den Belastungen der gesamten IVF-Prozedur
unterziehen - denn weder ungenutzte Eizellen noch
überzählige Embryonen dürfen in Deutschland
kryokonserviert werden! Überzählige Eizellen und
Embryonen MÜSSEN (!) nach deutschem Recht vernichtet
werden!
Zudem wird nach erfolgreicher Implantation eines genetisch defekten
Embryos die Schwangere, die sich für diese Schwangerschaft
einer teuren, belastenden Prozedur möglicherweise mehrfach
unterziehen musste, einem ungeheuren seelischen Druck ausgesetzt,
die Schwangerschaft trotz eines genetischen Defektes auszutragen -
denn niemand weiss ob ein weitere Versuch erfolgreich wäre -
von der Finanzierung gar nicht zu reden!
Wer aus lauter "Gen-Hysterie" wegen irgendwelcher hypothetischer
Missbrauchsmöglichkeiten die Ethik-Keule schwingt, soll die
IVF ganz verbieten - dann wird das Problem ins Ausland verlagert
(wie damals bei der Abtreibung)und die moralinsauren Misantropen
können ihre Hände in Unschuld waschen - wie üblich
auf Kosten der betroffenen Frauen!
20.02.01 Lothar
Krause
Lothar.krause@firemail.de
Schutz des Lebens muß immer oberste Priorität
haben.
Die Frage nach der PID ist kann nicht losgelöst betrachtet
werden von der Frage der gegenwärtigen Rechtslage in der
Abtreibung und der entsprechenden Praxis. Hier finde ich die
Haltung der Grünen in ganz besonderer Weise
widersprüchlich und heuchlerisch. Wenn man es für richtig
hält Embryonen abzutreiben, bei denen begründeter
Anlaß auf eine Behinderung besteht, der muß auch
konsequent für die PID sein, da es ethisch logisch wäre
eine Tötung des Embryo lieber früher als später
vorzunehmen. Konsequenter Einsatz für den Lebensschutz und
Respektierung von Leben unabhängig von einer möglichen
Behinderung wäre dann gegeben, wenn auch jegliche Abtreibung
wieder untersagt würde. Alle Argumente für das Leben und
gegen die PID sind hier noch viel stärker anzuwenden. Wer
Abtreibung befürwortet und PID ablehnt ist entweder einfach
nur technikfeindlich oder ein Heuchler.
Der Schutz des Lebens sollte konsequent gelten in Vitro genau so
wie in der Schwangerschaft von Anfang an. Es kann nie richtig sein,
den Willen der Eltern über das Lebensrecht des Kindes zu
stellen.
Lothar Krause
20.02.01 Heike Schley
Heidi-fr@gmx.de
Es wird hier über das Recht der Frau und das Recht auf Leben
diskutiert. Wer macht sich denn Gedanken um das Leben der
behinderten Kinder , um die es doch hier geht. Ich selbst bin
"Stiefmutter" eines behinderten Kindes im weitesten Sinne, eines
Diabetikers. Wie oft muss man bei solchen Kindern betteln , reden ,
erklären bitten, damit die lebensnotwendige Insulindosis
gespritz wird. Wie oft muß ich ihm noch erklären, das
niemand etwas für diese Krankheit oder Behinderung kann , die
ihn derartig belastet;wie oft noch die Frage nach dem warum
erklären.Ich würde meinen eigenen zukünftigen
Kindern so ein Schicksal gerne ersparen , nicht weil es für
mich anstrengender ist , sondern weil es für das Kind ein
Verlust an Lebensqualität bedeutet. Also warum nicht die
Gen-checks zulassen und den Eltern die Verantwortung in
vernünftigem Rahmen überlassen. Nicht alle Eltern
können mit behinderten Kindern vernünftig umgehen! Warum
alle Beteiligten in eine für alle unglückliche Zukunft
zwingen , wenn es denn auch anders geht.Es geht hier
schließlich erst mal um die Möglichkeit Behinderungen
und damit auch die anstehenden Probleme zu erkennen und nicht darum
das "massgeschneiderte"Kind zu generieren.
20.02.01 Yllana
Schulte
@Frau Schley: Ich muss Ihnen unbedingt in Ihren Ausführungen
Recht geben. Ich bin selbst seit 32 Jahren Diabetikerin. Und ich
lebe in dem Bewußtsein, dass ich noch vor 100 Jahren mein
jetztiges Alter von 34 nicht erreicht hätte. Ich weiß
auch, dass ich meine Krankenkasse, und damit schließlich die
Allgemeinheit, Unsummen koste. Natürlich bin ich froh
über jedes Jahr, dass ich "gesund" erlebe, aber ich danke
dafür auch ausdrücklich meinen Eltern, die sich gerade in
meiner Jugend sehr viel Mühe gegeben haben.
Warum ich mich für eine PID ausspreche, obwohl es mich
vielleicht bei einer entsprechenden Möglichkeit damals nicht
geben würde? Weil ich denke, dass man behindertes Leben nicht
fördern muss, wenn man es verhindern kann. Ich spreche mich
hier ausdrücklich nicht für eine allgemeine genetische
Überprüfung im Vorwege ala George Orwell aus. Aber wenn
in einem frühesten Stadium die Möglichkeit besteht,
genetische Fehler aufzusprüren, sollte es keiner Frau
zugemutet werden, erst auf die späte Möglichkeit der
Abtreibung zu warten, die ja bei genau dieser Indikation
besteht.
Es geht dabei natürlich um Ethik, aber, welche Abwägung
steht hier eigentlich an? Ein Zellhaufen von 4-16 Zellen mit einem
möglichen Defekt gegen eine ausgewachsene Frau von
ich-weiß-nicht-wievielen Zellen und einem noch zu lebendenen
Leben von vielen Jahren. Keiner will George Orwell, aber ein
bischen Ralismus in der Diskussion sollte auch erlaubt sein.
20.02.01 M. Reiss
mreiss@stud.uni-frankfurt.de
Sehr geehrte Frau Knoche,
wo sie schon vor drohender Banalisierung reden:
Die Verwendung der Begriffe "Genchecks", "Eugenik" und ihre
Darstellung des sogenannten Dammbruchargumentes halte ich für
vielzu pauschale Schwarzweissmalerei.
Wenn Sie von "gattungsfremder Fortpflanzung sprechen", so
drängt sich die Frage auf, ob Sie nicht aus einem
naturalistischen Fehlschlusses heraus argumentieren.
Auch scheint es mir äusserst fragwürdig, ob das
Embryonenschutzgesetz wirklich so eindeutig zur PID Stellung
bezieht, wie Sie das darstellen.
Diese Ansicht wird übrigens vielfach in der Juristenschaft
geteilt (so z.b. Schneider, Medizin Recht 2000, S. 360).
Und auch die "menschenrechtliche Bewertung" wird mitunter ganz
anders gesehen (so z.b. Merkel,
http://www.diezeit.de/2001/05/Kultur/200105_embryonenschutz.html
).
Die grösste drohende Banalisierung im Zusammenhang mit der
Frage um die Legalisierung der PID dürfte sich folglich daraus
ergeben, die Diskussion vor dem Hintergrund verhärteter
ideologischer Vorstellungen zu führen.
20.02.01 Peter
Schäfer
Sankt-Pius@t-online.de
Zwei Anmerkungen zu George Orwell und Mitleid
George Orwell:
Statt George Orwell empfehle ich zur Lektüre eher Aldous
Huxley, Brave New World. Da findet sich mehr zur eugenischen
Selektion.
Mitleid mit den armen Behinderten:
Welchen Sinn macht es, wenn Leiden nur dadurch verhindert werden
kann, wenn der/die möglicherweise oder tatsächlich
Leidende selber beseitigt wird?
Peter Schäfer
21.02.01 Gregor
Mendel
Peter Schäfer schrieb:
"Welchen Sinn macht es, wenn Leiden nur dadurch verhindert werden
kann, wenn der/die möglicherweise oder tatsächlich
Leidende selber beseitigt wird?"
Es geht bei angewandter PID nicht um "BESEITIGUNG LEIDENDER",
sondern darum, prophylaktisch zu verhindern, daß Leidende
überhaupt erst ENTSTEHEN. Die "Leidenden" sind zum einen die
Eltern, vor allem die Mütter, zum anderen die
Erb-Behinderten/-Kranken selbst.
Frauen zu zwingen, sich erst erbkranke Embryonen implantieren zu
lassen und sie dann wieder abtreiben zu müssen, ist ethisch
fragwürdiger als die Selektion von Embryonen. Denn:
Bei der Selektion von Zell-Haufen handelt es sich nicht um
menschliches Leben. Die Zellhaufen haben keine Würde. Die Frau
jedoch ist menschliches Leben, und damit besitzt sie Würde.
Sie ist schützenswerter als nicht-menschliche Zellhaufen, die
zwar das Potential der Menschwerdung in sich tragen, jedoch NOCH
kein menschliches Leben sind.
21.02.01 Per-Holger
Sanden
psand1@aerztenet.de
Seien Sie doch bitte mal ehrlich zu sich selbst:
a) Ein Embryo ist um nichts wertvoller als jede andere Zelle Ihres
Körpers. Das hat sehr lange vor Dolly schon Gurdon an
Fröschen vorgeführt.
b) Selbst der Körper einer jeden schwangeren Frau tut in der
Natur genau das, was per Gesetz verboten ist: er treibt ca. 70%
aller befruchteten Eizellen ab, weil sie Genschäden aufweisen,
indem er sie garnicht erst einnisten läßt. Warum er das
tut? Ganz einfach; Um zu verhindern, daß behinderte
Nachkommen entstehen, was die Überlebenschancen der Frau und
ihrer Familie einschränken würde.
Wieso wird diese natürliche, biologische Tatsache gerade von
einer Partei, die sich gerne als ökologisch orientiert
bezeichnet, in der Politik so heftig bekämpft?
22.02.01 Britta Suhr
bijou@onebox.com
Verehrter Herr Sanden,
a) es hat 277 (Fehl-)Versuche gebraucht,
um Dolly in ihrer endgültigen Version zu produzieren.
Wievieler Embryonen bedarf es, um die perfekte Ausgabe zu designen?
Die Wissenschaftler möchten hierzu aus wohl bestimmten
Gründen keine Angaben machen.
b) der Körper einer Frau gehört der Frau und wird jetzt
schon durch zuviel Fremdbestimmung dem natürlichen Prozess
entzogen (Abtreibungsgesetz, medialer Verpackungswahn...).
Überlassen wir doch bitte auch weiterhin dem Gesetz der Natur
(und nicht der Menschen) die natürliche Regelung der
Population Mensch.
Und noch ein kleines Mißverständnis am Schluß: die
ökologische Orientierung wird durch die Position der
Partei-Angehörigen Frau Knoche durchaus verfolgt, denn Sie
wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, daß biochemische
Laborprozesse natürlich sind? Jedenfalls habe ich bisher
geglaubt, daß die Natur nicht in einem Labor entstanden ist
...
21.02.01 Per-Holger
Sanden
Für den behinderten Embryo ist es keine Frage, ob er
abgetötet wird oder nicht. Es ist für ihn aber bestimmt
angenehmer, im 8- oder 16-Zellen Stadium zu sterben, als in der
zwölften Woche bei der Cürrettage (Ausschabung)in
Einzelteile gerissen zu werden.
21.02.01 Muscheid
Michaela
michaela@schnecken-haus.de
Schade, dass sich hier anscheinend nur Menschen an dieser
Diskussion beteiligen, die von KEINEM genetischen Defekt betroffen
sind. WIR haben das Problem eines genetischen Defektes und uns
würde eine PID in Deutschland(wie vielen anderen Paaren auch)
sehr helfen! Uns bleibt nur der Weg ins Ausland!Ich empfehle allen
Lesern die Seiten http://www.leona-ev.de und
http://www.schnecken-haus.de!
22.02.01 Britta Suhr
bijou@onebox.com
zu Frau Muscheid:
Es sollte vielleicht nicht ausschließlich über Verbot
oder Nicht Verbot diskutiert werden, sondern vielmehr über
Kontrolle. Denn wozu Verbote führen, ist hinlänglich
bekannt: die Bewegung in eine Untergrundszene.
Eine unkontrollierte Genehmigung der PID und ähnlicher
angeblich "natürlicher" Eingriffe in Naturgesetze zum Zwecke
des Menschenwohls reicht hingegen dem nachfolgenden Schritt
gentechnischer Manipulationen den Freifahrtschein.
Erschreckend in vielen Diskussion ist, daß scheinbar
überhaupt nicht über Alternativen nachgedacht wird. Der
Artikel der letzten Ausgabe des Time Magazines
(http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,98940,00.html)
gibt ein durchaus realistisches Bild der überwiegend
unreflektierten selbstbezogenen Argumentationen wieder.
So ist es weniger die Technologie selbst, welche kritisch zu
betrachten ist, sondern vielmehr die potentiellen Clienten...
22.02.01 Dieter
Ritter
didibaer@gmx.de
Ich bin Rummelsberger Diakon und arbeite u.a. mit Menschen mit
Behinderung.
Ich muß gestehen, daß ich noch keine entgültige
Meinung zu diesem Thema habe, dafür habe ich mich noch nicht
intensiv genug damit auseinandergesetzt - dabei beschäftige
ich mich täglich mit Ethik und Theologie. Eines möchte
ich aber meinen Vorrednern sagen. Ich bin erschrocken über
einige Beiträge, die ohne jeden Sachverstand voreilige
Entscheidungen treffen. So finde ich es z.B. anmaßend, wenn
ein Herr Mendel in ein paar Sätzen definiert, wann
Menschliches Leben beginnt. Menschliches Leben geben und nehmen
liegt trotz aller Wissenschaft immer noch in Gottes Hand. Wir
sollten dem Rechnung tragen und zumindest respektvoll damit
umgehen. Aussagen, daß sich Mütter "mit einem
behinderten Kind nur herumplagen müssen" (Gregor Mendel) finde
ich äußerst bedenklich und verachtend. Damit habe ich
extreme Bauchschmerzen. Wenn es um eine Ethik geht, sollten die
Leute vielleicht auch mal in die Heilige Schrift sehen, und sich
fragen, was Jesus Christus dazu sagt. Dies würde m.E. die
Diskussion sehr befruchten. Bis ich mir meine Meinung gebildet
habe, bleibt mir zu hoffen: Gott helfe uns....
23.02.01 Benjamin
Keuchel
bkeuchel@yahoo.de
Liebes Auditorium,
worin liegt der Sinn ein Kind zur Welt zu bringen, das
schwerstbehindert ist? Erst recht dann, wenn es im Vorhinein
-sprich- nach drei Monaten- zu erkennen war. Ich spreche hier von
schwerstbehindert und ich denke es besteht dringend Bedarf an
Begriffsklärung; so nüchtern wie einige Leute hier
argumentieren. Schwerstbehindert heißt nicht sprechen, zu
essen nicht (alleine) gehen, (...) zu können. Viele meiner
Vorredner sprachen außerdem von unsäglichem Leid, das
den Eltern dieser Kinder zu teil wird. Doch wer von Ihnen kann
schon mit Sicherheit ausschliessen, dass keines dieser Kinder
miterlebt, was es durchmachen muss.
Benjamin
25.02.01 Oliver Paul
op@schwerstbehindert.de
Um direkt auf die Frage von Benjamin Keuchel einzugehen:
Die Frage nach dem Recht auf Leben kommt un-bedingt vor der Frage
nach dem Sinn des Lebens!
Egal ob ein Mensch nun behindert oder nicht behindert ist; er hat
ein un-bedingtes Recht auf Leben, das nicht hinterfragt werden
kann.
Wohl kann die Frage nach dem Sinn des Lebens, nach dem Glück
des Lebens gestellt werden. An dieser Stelle mag eine Diskussion
beginnen: Macht es den Menschen glücklich (so wie behauptet),
sprechen zu können? Macht es den Menschen glücklich,
alleine essen zu können? Macht es den Menschen glücklich,
eine unbestimmte Menge an Dingen erfüllen, erledigen, schaffen
- oder leisten zu können?
In dem gemeinsamen Er-Leben mit nicht-behinderten und mit
schwerstbehinderten Menschen bin ich eines besseren belehrt
worden...
http://www.schwerstbehindert.de
27.02.01 Sebastian
Haas
sebastianh@t-online.de
Ich denke, wie üblich sieht die Grüne Seite der Politik
rot. Man kann nicht von Selektion oder Auswahlverfahren sprechen,
es geht um mehr. Es geht um die Bekämpfung und Ausrottung von
Erbkrankheiten, die Erforschung von Genkrankheiten und viel mehr!
Wie in meinem zu der Aussage des Vertreters der CDU/CSU getroffenen
Statements kann ich auch hier nur sagen: Man sollte sich in die
Lage der betroffenen Personen versetzen, das PID erlauben und
gesetzlich in eine enge Schranke verweisen um Mißbrauch zu
verhindern. Jedoch die Aussage, ein solches Gesetz würde
weiteren die Türe öffnen ist schlichtweg unüberlegt
und eingefahren!
28.02.01 Barbara
Leube
leube@uni-duesseldorf.de
zu Herrn Ulrich Hammerla: „Der Embryo darf nicht untersucht
werden, aber wenn die Chorionzottenbiopsie einen Defekt ergibt,
darf der Foetus wieder abgetrieben werden! Warum
frauenfeindlich?“ zum Unterschied von PID und PND siehe
meinen Beitrag in der SPD-Diskussion.
Herr Hammerla:„Wenn eine Abtreibung aus eugenischer
Indikation vorgenommen wird, muss sich die Frau erneut den
Belastungen der gesamten IVF-Prozedur unterziehen - denn weder
ungenutzte Eizellen noch überzählige Embryonen
dürfen in Deutschland kryokonserviert werden!
Überzählige Eizellen und Embryonen MÜSSEN (!) nach
deutschem Recht vernichtet werden!“
Nach meinem Wissenstand versterben ungenutzte Eizellen bei der
Kryokonservierung - sonst wäre sie analog zur
Spermienkonservierung sicherlich erlaubt. Überzählige
Embryonen dürfen nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erzeugt
werden - eben, um eine Vernichtung zu vermeiden. Und es gibt
übrigens in Deutschland auch keine eugenische Indikation zum
Schwangerschaftsabbruch mehr.
zu Frau Heike Schley Heidi: „Es wird hier über das Recht
der Frau und das Recht auf Leben diskutiert. Wer macht sich denn
Gedanken um das Leben der behinderten Kinder , um die es doch hier
geht.“ Aus meiner Erfahrung als genetische Beraterin halte
ich es für sehr schwer, wenn nicht unzulässig, den Wert
eines anderen Lebens von außen zu beurteilen - umso mehr,
wenn dieses sich nicht selbst äußern kann. Auch wenn man
mit Erkrankten spricht (egal wie schwer die Beeinträchtigung
ist), bekommt man sehr gegensätzliche Einschätzungen
ihres persönlichen Lebens. Darin unterscheiden sie sich
übrigens nicht von Gesunden. Insbesondere, wenn eine
Beeinträchtigung schon lange besteht, ist die eigene
Einschätzung oft überraschend positiv. Sehr beeindruckend
fand ich in diesem Zusammenhang die Beiträge von Herrn Batinic
und Frau Nebeling in der SPD-Diskussionsgruppe.
zu Herrn Sebastian Haas: „Es geht um die Bekämpfung und
Ausrottung von Erbkrankheiten, die Erforschung von Genkrankheiten
und viel mehr!“ Inwiefern dient die PID der Erforschung von
Erbkrankheiten? Was Bekämpfung und Ausrottung angeht: für
eine Ausrottung von Erbkrankheiten müssten Sie PID als
einziges Fortplanzungsverfahren für alle Menschen
einführen (weil jeder Mensch verdeckter Anlageträger
für schätzungsweise 1-4 Erbkrankheiten ist) und
außerdem der Natur spontane Erbgutveränderungen (sog.
Neumutationen) verbieten. Für eine Halbierung der
Häufigkeit von autosomal rezessiven Erbkrankheiten
müssten Sie bei allen Erkrankten die natürliche
Fortpflanzung über 600 Jahre lang verhindern.
01.03.01 Braun,
Annegret
Wenn hier in zwei Diskussionsbeiträgen das Krankheitsbild des
Diabetikers zur Disposition für eine PID gestellt wird, dann
bestätigt sich die berechtigte Befürchtung vor einem
"Dammbruch" durch und einer Unmöglichkeit der Begrenzung der
PID, der in anderen Beiträgen als Heuchelei und
unbegründete Angstmacherei bezeichnet wird.Den Preis, der mit
diesen Entwicklungen bezahlt wird, ist gesellschaftspolitisch zu
hoch, er richtet sich im Endeffekt genau gegen die, die ihn jetzt
aus ihrer individuellen Notlage heraus fordern.Für Menschen
mit Krankheiten und Behinderungen wird es immer enger, und in welch
offener Weise über ihre Zummutbarkeit in den teilweise
dazugelieferten Diskussionsbeiträgen gesprochen wird, ist
erschreckend. Eltern mit behinderten Kindern, werden sich von einer
Gesellschaft, die so wenig differenzieren kann, bald rechtfertigen
müssen, warum sie dieses Kind bekommen haben. Denn nur der
geringste Teil aller Behinderungen und Erkrankungen zur Zeit ca.
3-4% lassen sich überhaupt vorher diagnostizieren. Die meisten
und schwersten Behinderungen entstehen erst um die Geburt und oder
zeigen sich erstin den ersten Lebensmonaten, aber wer weiss das
schon.Hauptsache kein Leiden um mich herum, doch das wird es mit
und ohne PID geben, nur es wird schwerer für die, die davon
betroffen sind, denn sie hätten sich ja verhindern
können, bzw. ihre Mütter/ Eltern. Auch hier wird der
Druck auf Frauen immens werden, wie schon bei der pränatalen
Diagnostik, und dieser kann dann sehr wohl als frauenfeindlich
gesehen werden.
Annegret Braun, Stuttgart, Kornbergstr. 32
07.03.01 Jan Oliver
Scheller
supervisitor@yahoo.de
Für mich ist die ablehnende Haltung der Grünen
gegenüber PID heuchlerisch, vorallem aber entlarvt die
Inkonsequenz der Haltung der Grünen, dass sie keine
Ethikdebatte führen sondern lediglich moralisieren. Würde
es sich um eine Debatte um die Ethik der Anwendung von PID handeln,
so wäre es doch einmal an der Zeit die ethischen
Grundsätze auf deren Basis die Grünen diese Debatte
führen wollen zu benennen.
In diesem Punkt ist selbst die katholische Kirche weiter, egal ob
man ihre Haltung teilt oder nicht. Diese sagt wenigstens was ihre
ethischen Grundsätze sind: Der unbedingte Schutz jedes
menschlichen Lebens da es von Gott gegeben ist, wobei Leben bei der
Befruchtung einer Eizelle beginnt - und die daraus resultierende
Ablehnung von Abtreibung, PID usw.
Doch wie sehen die ethischen Grundsätze der Grünen in
diesen Fragen aus ?
Ganz sicher ist es nicht die Annahme dass menschliches Leben mit
der Befruchtung einer Eizelle beginnt, da sonst die Konsequenz
wäre, dass Abtreibungen (mit der Ausnahme einer Lebensgefahr
für die Mutter) verboten werden müssten, sofern jedem
Menschen ein Lebensrecht zusteht, das seiner Natur nach nicht nur
teilbar ist. Auch müsste dann über ein Verbot der Spirale
als Verhütungsmittel nachgedacht werden, da diese die
Einnistung einer befruchteten Eizelle verhindert. Nun lehnen die
Grünen aber weder Abtreibung noch bestimmte
Verhütungsmethoden ab, können folglich konsequenterweise
nicht die Meinung vertreten das es sich bei befruchteten Eizellen
um Menschen handelt. Wenn es aber keine Menschen sind, so sind es
lediglich noch Zellhaufen denen keine speziellen Schutzrechte
zustehen und die sowenig wie Hautzellen Gegenstand einer
Ethikdebatte sein können.
Vor diesem Hintergrung empfinde ich es als einen erstaunlichen
Vorgang, dass die Vertreterin der Grünen in ihrer Einleitung
rundweg jeden Zusammenhang zwischen PID und Abtreibung bestreitet.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand erläutern kann wie
man einem bis zu drei Monate altem Fötus den Status als
Menschen, mit dem daraus resultierenden unbedingten Lebensrecht,
absprechen kann und gleichzeitig in der Frage von PID das durchaus
nachvollziehbare Interesse von Eltern kein schwerstbehindertes Kind
zu wollen als weniger bedeutsam zu erklären als das
Überleben von einem Zellhaufen. Ich könnte die Haltung
der Grünen in der Frage der Legitimität von PID
nachvollziehen, wenn sie mit den Konsequenzen für lebende
Menschen, egal ob behindert oder nicht, argumentieren würde,
die ich zwar nicht sehe - mich aber gerne überzeugen lasse.
Die Konstruktion mit den Rechten von befruchteten Eizellen zu
argumentieren, das kann die katholische Kirche machen, nicht aber
eine Partei die diesen bereits in einer anderen Frage den Status
als Menschen, mit den daraus resultierenden Rechten, abgesprochen
hat.
Oliver Scheller
09.03.01 Walter
Schrader
info@kaleb.de
Danke für den Beitrag von Monika Knoche! Es ist doch ganz
klar: PID dient der Quualitätskontollle und dient letztlich
der Selektion. Gott sei Dank verbietet das das
Embryonenschutzgesetz. Vor einer Gesellschaft, in der nur gesunde
und perfekte Menschen erwünscht sind, graut mir! All jene die
für Ausnahmeregelungen zur PID plädieren, sollen wissen,
sollte PID erst einmal zugelassen sein, wird sie zur
"Normalmethode". Die "zeitgeistlichen" einschlägigen
Erfahrungen (bis hin zur Euthanasie in Holland) belegen dies
eindeutig.
Es ist schon erschreckend die teilweise behindertenfeindlichen
Beiträge zum M. Knoche-Artikel zu lesen. Da wurde erst 1994
das Grundgesetz Artikel 3 geändert, daß Behinderte nicht
benachteiligt werden dürfen. Alles nur eine Farce? -
Wenn z.B. Frau Ulla Schmidt, BM Gesundheit, in der letzten
Spiegel-Ausgabe sinngemäß sagt, daß es doch nicht
sein könne, daß behinderte Föten abgetrieben werden
dürfen, erbgutgeschädigte Embryonen aber geschützt
seien, ist ihr zu antworten: Nicht das Embryonenschutzgesetz
muß geändert werden, sondern der Paragraf 218, der die
grausamen Spätabtreibungen vorgeburtlicher behinderter
Menschen bis zur Geburt erlaubt.
Oder soll das niedrigste Schutzniveau als das erstrebenswerte
gelten?
Letztlich: Nur Gott ist Herr über Leben und Tod, wir haben
kein Recht zu töten.
09.03.01 Braun
,Annegret
Zu Herrn Schellers Beitrag. ES wäre wichtig, den §218 zu
lesen, bevor Sie zu solchen Aussagen kommen. Hier geht es nicht um
die Erlaubnis oder Freigabe für Schwangerschaftsabbrüche,
sondern um die Nicht- Strafverfolgung von Frauen, die diesen
Schritt aus einer Notlage heraus tun. Insofern ist es eine
Unterstellung zu behaupten, alle die diese gesetzliche Regelung
befürworten, sind für Abtreibung. Dies wäre eine
sehr verkürzte Sicht der Sachlage. Und hier liegt der
Unterschied zur PID. Hier wird auf Wunsch von Betroffenen von
Ärzten eine Möglichkeit und Handlung angeboten, die wenn
man unsere Gesetzgebung ernst nehmen würde, strafbar ist. Die
Aufforderung zum Abbruch steht nämlich laut Gesetz immer noch
unter Strafe. Hier bietet der Arzt durch die Möglichkeit zur
Selektion bzw.zur Verwerfung des werdenden Menschen den besonders
genetisch belasteten und betroffenen Eltern an. Der Arzt fühlt
sich plötzlich nicht mehr nur verantwortlich dafür, dass
behindertes oder krankes Leben geheilt oder gelindert wird, sondern
dass es verhindert wird. Und das widerspricht seinem
ärztlichen Heilungsauftrag, in jedem Lebensalter. Er darf sich
nicht zum Anbieter von gesellschaftlichen und individuellen
Wünschen machen, denn leider werden sich die Grenzen sehr
schnell verschieben, vom Zellhaufen , zum behinderten, kranken und
zum alten Menschen, der für die Pflegenden Angehörigen
eventl. auch zur lebenseinschränkenden Belastung werden
kann.Und dann auf Wunsch und aus der Notlage heraus auch
abgeschafft werden könnte. ES ist keine ärztliche Aufgabe
dafür zu sorgen, dass es keine erbkranken Menschen mehr geben
wird, es sei denn auf dem Weg der Heilung, die es aber nicht gibt
.
11.03.01 Christian
Frodl
webmaster@bioethik-bayern.de
Vorweg: Ich bin gegen die Einführung der PID, aus
ähnlichen Gründen, wie sie von den anderen hier bereits
genannt wurden.
Außerdem möchte ich mich Ihrem Statement, Frau Knoche,
voll und ganz anschließen.
Um nicht die gleichen Argumente zu wiederholen, beschränke ich
mich daher auf eine generelle Anmerkung zu Kommentaren in diesem
Forum:
Ich finde es erschreckend, was für lebensverachtende
Äußerungen hier teilweise abgegeben werden. Ich frage
mich bei manchen Statements einiger Besucher dieser Seite
ernsthaft, ob dies nur einige Ausnahmen sind, oder ob es wirklich
ein Spiegelbild unserer Gesellschaft im Umgang mit Menschen mit
Behinderungen und allem, was als nicht "normal" angesehen wird,
ist.
Ich denke, es wird Zeit, endlich einmal aufzustehen und lautstark
"Nein" zu sagen, wenn wieder über "lebenswertes" und
"lebensunwertes" Leben diskutiert wird. Auch wenn dies manchmal
nicht ganz einfach ist.
Dieses "Nein" in die Tat umzusetzen ist dann Aufgabe des
Gesetzgebers.
Engagierte Bürger können "nur" immer wieder ihre Meinung
öffentlich darlegen, z.B. in Foren wie diesen.
Ich hoffe daher, dass Entscheidungsträger diese Mahnungen
ernst nehmen und es bei einem Verbot der PID bleibt.
Die Bereitschaft zu Gesprächen in Fragen mit gesellschaftlich
weitreichenden Folgen macht dieses Forum ja deutlich und wird von
uns ausdrücklich begrüßt.
Unsere Interessengemeinschaft Kritische Bioethik Bayern wird
ebenfalls weiter diese Diskussionen z.B. durch Bereitstellung von
Informationen auf unserer Homepage http://www.bioethik-bayern.de
und mit Veranstaltungen aktiv fördern und
unterstützen
Christian Frodl
Interessengemeinschaft Kritische Bioethik Bayern
http://www.bioethik-bayern.de
15.03.01 Wolf-Dietrich
Trenner
wolf@trenner.de
>>Ich finde es erschreckend, was für lebensverachtende
Äußerungen hier teilweise abgegeben werden. Ich frage
mich bei manchen Statements einiger Besucher dieser Seite
ernsthaft, ob dies nur einige Ausnahmen sind, oder ob es wirklich
ein Spiegelbild unserer Gesellschaft im Umgang mit Menschen mit
Behinderungen und allem, was als nicht "normal" angesehen wird,
ist. <<
Frau Knoche, Herr Frodl,
ja, so ist es bereits jeden Tag. Eine Gesellschaft, die sich aber
so gegenueber Schwaecheren benimmt, ist bereits auf der
abschuessigen Bahn. Und wer dann zu Beginn des Lebens dieses nicht
schuetzt, der wird es auch am Ende nicht schuetzen. Konsequenz
einer Freigabe der Selektion wird die Selektion all derer sein, die
"zuviel" kosten fuer die "Leistungsfaehigen im Land". Da waeren
dann allerdings auch diejenigen zu selektieren, die die Kosten fuer
IVF verursachen und hier so ruecksichtslos Ihre Interessen
durchsetzen wollen!
Gruss
Wolf-Dietrich Trenner
Foerdergemeinschaft fuer Taubblinde e.V.
Bundeselternvertretung Deutschland