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März 02/2000
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DNA-ANALYSE

Datenbestand liegt bei 25.204

Insgesamt beläuft sich der Gesamtdatenbestand der DNA­Analyse­Datei

beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 30. Dezember 1999 auf 25.204 Datensätze. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/2677) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Funktionsfähigkeit der DNA­Analyse­Datei vom Januar bis Dezember 1999 (14/2599) hervor.

Da es sich bei der DNA­Analyse­Datei um eine Verbundanwendung handelt, werden die Datensätze nicht zentral vom Bundeskriminalamt, sondern dezentral von den Landeskriminalämtern und dem BKA in der DNA­Analyse­Datei abgefragt.

Der gesamte Datenbestand untergliedert sich nach den vorliegenden Informationen in 2.572 sogenannte Spurendaten und 22.632 Personendaten. Spitzenreiter bei der Speicherung von DNA­Daten ist der Antwort zufolge Bayern mit insgesamt 6.983 Daten, gefolgt von Rheinland­Pfalz mit 3.747 Daten und Nordrhein­Westfalen mit 3.333 Daten.

122 Tataufklärungen

Die Anzahl der Tataufklärungen durch die DNA­Analyse­Datei liegt bisher bei 122, wie aus der Antwort hervorgeht. Führend war hier wiederum Bayern mit 35 Tataufklärungen, gefolgt von Sachsen­Anhalt mit 27 und Niedersachsen mit 25 Aufklärungserfolgen. Rheinland­Pfalz hatte 16 Tataufklärungen vorzuweisen und Nordrhein­Westfalen drei. Aus dem Ausland wurden bisher neun Anfragen (zwei aus Österreich, je eine aus Dänemark, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz, Slowenien und Kroatien) an das BKA gerichtet.

Einen detaillierten Erfahrungsbericht zur Funktionsfähigkeit der DNA­Analyse­Datei wird die Bundesregierung der Antwort zufolge dem Bundestag voraussichtlich im März 2000 vorlegen. Schon jetzt hält die Regierung aber fest, dass im Jahr 1999 insgesamt 22.29 Straftäter (Beschuldigte und Verurteilte beziehungsweise Personen, die diesen gleichgestellt werden) in die DNA­Analyse­Datei eingestellt worden seien.

Eine Aufschlüsselung nach Art der Straftat sei derzeit noch nicht möglich. Zudem seien 1999 insgesamt 2.332 Spuren in die DNA­Analyse­Datei eingestellt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002058d
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