ZUSTIMMUNG
Saatgutrecht wird an EU-Recht angepasst
(vs) Das Saatgutrecht soll zur weiteren Harmonisierung an geänderte EU-Rechtsvorschriften, an aktuelle Entwicklungen in der Saatgutwirtschaft sowie in einzelnen Regelungen an den bereits im Sortenschutzgesetz verwendeten Wortlaut angepasst werden. Den hierzu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (14/5927) hat der Bundestag am 8. November nach Maßgabe der Ausschussempfehlung (14/7244) angenommen.
Die Koalitionsfraktionen hoben das Ziel des Entwurfs hervor, neben der Umsetzung von EU-Recht die Stellung von Saatgut pflanzengenetischer Ressourcen zu verbessern. Großer Konsens bestand im Ausschuss, das Saatgutrecht hinsichtlich seiner ökonomischen Notwendigkeit einer generellen Überprüfung zu unterziehen. Auch die Sachverständigen in der nicht öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 10. Oktober hatten mehrheitlich diesen in einem Änderungsantrag von SPD und Bündnisgrünen ausgesprochenen Vorschlag begrüßt.
Notwendigkeit einer generellen Überprüfung
In einer Entschließung wird die Regierung daher unter anderem aufgefordert, ein geeignetes Gremium mit dieser Überprüfung zu beauftragen und binnen zwei Jahren dem Bundestag einen Bericht hierüber vorzulegen.
Kritik übten Union und FDP an dem vorgesehenen Ermächtigungsrahmen für Rechtsverordnungen. Sie sahen in ihm die Gefahr, dass dem Parlament die Möglichkeit genommen werde, auf den Umsetzungsprozess Einfluss zu nehmen. Dass dies aus parlamentarischer Sicht in der Regel kritisch zu betrachten sei, räumten auch die Koalitionsfraktionen ein. Von Seiten der PDS wurde kritisiert, die Rechte zum Nachbau und Sortenschutz würden zunehmend von den Landwirten auf die Saatgutzüchter verlagert.