Zollbehörden sollen besser kooperieren
(fi) Einmütig bei Enthaltung der PDS hat der Finanzausschuss am 12. Dezember einen Gesetzentwurf der Regierung zum Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (14/7038) angenommen.
Der Entwurf basiert auf einem Übereinkommen der EU-Mitgliedstaaten vom 18. Dezember 1997, mit dem ein Instrumentarium geschaffen werden soll, um Verstöße gegen EU-Recht und gegen Zollvorschriften der Mitgliedstaaten bekämpfen zu können. Die grenzüberschreitende Amtshilfe soll einfacher und effektiver werden. Schwere Fälle der Zollkriminalität sollen durch neue Kooperationsformen leichter bekämpft werden können, heißt es im Gesetzentwurf. Unter anderem werde die "grenzüberschreitende Nacheile", also die Verfolgung von Tatverdächtigen auch jenseits der Staatsgrenze, ermöglicht.