Gewässer umfassend bewirtschaften
(um) An den Umweltausschuss überwiesen hat das Plenum am 13. Dezember den Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, mit dem die Regierung den rechtlichen Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer schaffen will (14/7755). Wesentliche Vorgabe sei ein ganzheitlicher Ansatz bei der Gewässerbewirtschaftung. Danach sollen Gewässer flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, also von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen.
Im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie gelte es, die Gewässerqualität für zehn Flussgebietseinheiten zu erhalten und zu verbessern und dafür nationale sowie supra- oder international koordinierte Pläne und Maßnahmen für die Bewirtschaftung zu erstellen. Ziel sei es, einen ökologisch, chemisch und mengenmäßig guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Dieser müsse grundsätzlich bis zum Ende des Jahres 2015 EU-weit hergestellt sein.