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12/2001
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MIT KOALITIONSMEHRHEIT BESCHLOSSEN

Gewerbliche Stromerzeugung aus Kernenergie wird "geordnet beendet"

(um) Die "geordnete Beendigung" der Kernenergienutzung bei der gewerblichen Stromerzeugung hat der Bundestag am 14. Dezember beschlossen, als er wortgleiche Gesetzentwürfe der Koalition (14/6890) und der Bundesregierung (14/7261) mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen annahm. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (14/7825) vom 12. Dezember.

Das Gesetz zielt auf eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung ab. Bis zum Ausstiegszeitpunkt muss der geordnete Kernkraftwerksbetrieb gesichert werden. Damit werden laut Koalition "umstrittene Änderungen" durch die achte Atomgesetznovelle vom 6. Juli 1998 aufgehoben, in der noch von einer Förderung der Atomenergie die Rede gewesen sei.

Gesetzlich ausgeschlossen werden nun Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen für Neuanlagen zur gewerblichen Nutzung von Kernenergie. Festgelegt werden auch die Kriterien für das Erlöschen der Betriebserlaubnis bei bestimmten Elektrizitätsmengen. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen auch nach Stilllegung sowie eine höhere Deckungsvorsorge (2,5 Milliarden w) zur Verbesserung des Opferschutzes werden Pflicht. Verboten wird die Abgabe bestrahlter Brennelemente an Wiederaufarbeitungsanlagen ab 1. Juli 2005.

Mit der im Gesetz angeführten Beschränkung der Entsorgung auf eine direkte Endlagerung an einem noch zu bestimmenden Standort wird die Abkehr vom Konzept einer zentralen Zwischenlagerung in Gorleben (Niedersachsen) und Ahaus (Nordrhein-Westfalen) bekräftigt. Damit wird es Pflicht der Betreiber, standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten.

Mit ausdrücklich geregelten Betreiberpflichten und Laufzeitregelungen sollen unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen vermieden werden. Auch muss sichergestellt sein, dass eine Amortisation der Investitionen und ein angemessener Gewinn erzielt werden können. Ferner soll damit die Energiewirtschaft umstrukturiert und Planungssicherheit erreicht werden.

Das Parlament nahm einen Ent-schließungsantrag der Koalition an (14/7840), in dem es heißt, die Ein-sparung von Energie solle durch effiziente Technik und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP mit einem Entschlie-ßungsantrag (14/7841), in dem statt des Gesetzentwurfs ein energiepolitisches Gesamtkonzept verlangt wird. Auch die PDS scheiterte mit ihrem Entschließungsantrag (14/7842), in dem ein Gesetzentwurf gefordert wird, der den "schnellstmöglichen" Automausstieg vorsieht.

Der Bundestag lehnte darüber hinaus einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/6886) mit der Mehrheit von Koalition und PDS ab, in dem verlangt worden war, vom Atomausstieg abzusehen, den Salzstock Gorleben weiter zu erkunden und das Endlager "Schacht Konrad" rasch zu genehmigen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wies das Parlament zwei weitere Anträge der Unionsfraktion (14/1212,14/4644) auf Empfehlung des Umweltausschusses (14/3327,14/6030) ab. Darin war gefordert worden, zum einen Zusagen gegenüber Frankreich für den Bau des Prototyps des europäischen Druckwasserreaktors einzuhalten und zum anderen ein Alternativkonzept zur Entsorgung nuklearer Abfälle vorzulegen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112063a
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