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126/1999
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BESTEUERUNG EHRENAMTLICH TÄTIGER VERBESSERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) fi- Eine bessere Vereinsförderung und eine einfachere Besteuerung bei ehrenamtlich Tätigen erhofft sich die CDU/CSU-Fraktion von einem Gesetzentwurf (14/1145), durch den die Abgabenordnung, das Einkommensteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz geändert werden sollen. Im einzelnen soll den Sportvereinen ermöglicht werden, zusätzliche freie Rücklagen zu bilden, um Liquidität für unvorhersehbare Fälle, für Ersatzbeschaffungen und Investitionen zu schaffen. Eine solche Rücklagenmöglichkeit würde die Vereinsarbeit nachhaltig fördern, heißt es in dem Entwurf. Die Rücklage sollte auf 100 DM pro Jahr und Mitglied, maximal jedoch 50.000 DM pro Jahr, begrenzt werden. Große Bedeutung habe für kleine und mittlere Vereine die Besteuerungsgrenze von derzeit 60.000 DM, durch die ehrenamtlich tätige Mitglieder von Verwaltungsaufwand entlastet werden sollen. Die Unionsfraktion will diese Besteuerungsgrenze auf 120.000 DM für gemeinnützige Vereine anheben. Ebenso soll die Zweckbetriebsgrenze von 60.000 DM auf 120.000 angehoben werden. Sportveranstaltungen werden als steuerbegünstigte Zweckbetriebe behandelt, wenn die Einnahme aus allen diesen Veranstaltungen des Vereins einschließlich der Umsatzsteuer 60.000 DM im Jahr nicht übersteigt. Durch die Anhebung würde den Vereinen Geld für sportliche Zwecke zur Verfügung stehen, so die CDU/CSU. Ferner will sie die Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer von bisher 60.000 DM auf 120.000 DM erhöhen, um die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer zu erleichtern. Schließlich tritt die Fraktion dafür ein, die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher von 2.400 DM auf 4.800 DM im Jahr zu erhöhen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912603
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