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126/1999
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SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH WEITER VERBESSERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Durch Anhebung des Strafrahmens für die "Grundfälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern" will der Bundesrat den Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch weiter verbessern. Das sieht ein Gesetzentwurf (14/1125) zur Änderung des Strafrechtes vor. Danach soll bereits die "Verabredung und der Anstiftungsversuch" im Bereich des Kindesmißbrauchs unter Strafe gestellt werden. Strafbar mache sich, so die Länderkammer, wer ein Kind für Taten des sexuellen Mißbrauchs "nachzuweisen verspricht". Ferner ist vorgesehen, die Mindeststrafe für die Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften von bisher drei Monaten auf sechs Monate und die Höchststrafe für den Besitz für das "Unternehmen der Besitzverschaffung" kinderpornographischer Schriften von einem Jahr auf drei Jahre anzuheben. Auch soll bei Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften die Telefonüberwachung ermöglicht werden.

Das "Anbieten von Kindern für Straftaten des sexuellen Mißbrauchs" sei derzeit nur unzureichend strafrechtlich erfaßt, begründet der Bundesrat die Vorlage seines Entwurfes. Nicht selten scheitere die strafrechtliche Ahndung an nicht widerlegbaren "Schutzbehauptungen", es habe sich nur um nicht ernstgemeinte Angebote gehandelt. Mit dem Schutz von Kindern sei es, so der Bundesrat, nicht verträglich, im Extremfall abwarten zu müssen, bis sich die Bemühungen, ein Kind zu "beschaffen", konkretisiert hätten. Die Länderkammer verweist in diesem Zusammenhang auf ihre dazu bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Vorschläge (13/8587; 13/7559). Den damaligen Forderungen des Bundesrates habe der Gesetzgeber jedoch nicht entsprochen.

In ihrer Stellungnahme erläutert die Bundesregierung, sie stimme mit dem Bundesrat grundsätzlich darin überein, daß dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in jeder Erscheinungsform entschieden - gerade auch mit Mitteln des Strafrechts - entgegengetreten werden müsse. Insofern unterstütze sie jede Maßnahme, die hierzu einen wirksamen Beitrag leisten könne. Die Bundesregierung halte es in diesem Zusammenhang aber nicht für sinnvoll, "einzelne Straftatbestände herauszugreifen und bruchstückhaft zum Gegenstand isolierter Gesetzgebungsverfahren zu machen". Sie wolle den in der vergangenen Legislaturperiode "nicht erfüllten Reformbedarf" überprüfen und hierzu einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912604
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