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209/1999
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MEDIZINISCHE GUTACHTEN SOLLEN FEHLBESETZUNG VERMEIDEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Die Erstellung medizinischer und psychologischer Gutachten über Erwerbslose durch die Bundesanstalt für Arbeit erfolgt, um Fragen zum Leistungsvermögen zu klären, damit es nicht zu Fehlberatungen/-vermittlungen kommt. Derartige Begutachtungen, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1839) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1733), dienten gerade nicht dazu, die Arbeitslosen auszugrenzen, sondern ausdrückliches Ziel sei die Integration in das Erwerbsleben.

Anlässe für ärztliche und psychologische Begutachtungen seien insbesondere die Feststellung der körperlichen und intellektuellen Eignung bei der Berufswahl von Jugendlichen sowie beim Berufs- oder Tätigkeitswechsel von Erwachsenen. Auch gehe es um die Feststellung der gesundheitlichen Eignung bei einer beruflichen Neuorientierung, insbesondere wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden musste. Darüber hinaus dienten solche Begutachtungen der Klärung von Fragen zum Leistungsvermögen von Arbeitslosen im Rahmen der Vermittlungsbemühungen. Soweit medizinische oder psychologische Gutachten eingeholt würden, um festzustellen, ob überhaupt noch Erwerbsfähigkeit vorliegt, sei dies in der Regel durch einen Wunsch der Arbeitsuchenden veranlaßt.

Den Angaben zufolge verfügte der ärztliche Dienst der Bundesanstalt für Arbeit bis zum Jahre 1996 über 266 Stellen für hauptamtliche Ärzte, danach über 320 Stellen. Neben den hauptamtlichen Ärzten seien für die Arbeitsämter derzeit etwa 1.000 Vertragsärzte tätig. Diese Zahl sei aufgrund einer gewissen Fluktuation allerdings nicht konstant. Etwa 60 Prozent der hauptamtlichen Arbeitsamtsärzte seien Fachärzte, im Wesentlichen für die Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, innere Medizin oder Chirurgie. Der Anteil von Fachärzten bei den Vertragsärzten belaufe sich auf etwa 80 Prozent. Die Arbeitsamtsärzte absolvierten darüber hinaus eine sechsmonatige Einarbeitungszeit, so die Regierung.

Über die Anzahl von "Fehlgutachten” des Ärztlichen Dienstes der Bundesanstalt für Arbeit seit 1991 könnten keine genauen Angaben gemacht werden, da keine Statistik darüber geführt werde. Bei rund drei Millionen ärztlicher Gutachten, die innerhalb von sieben Jahren erstellt werden mussten, sei auch von einer "gewissen Anzahl” von Fehlern oder Fehlleistungen im Prozess der arbeitsamtsärztlichen Begutachtung auszugehen.

Um dem entgegenzutreten, werde seit Jahren ein systematisches Qualitätssicherungsprogramm durchgeführt, das der kontinuierlichen Sicherung eines aktuellen sozialmedizinischen Wissenstandes und einer einheitlichen Beurteilungspraxis diene. Bundesdurchschnittlich würden ärztliche Gutachten lediglich zu etwa drei Prozent mit Widerspruch angefochten. Dies spreche bei der arbeitsamtsärztlichen Begutachtung dafür, dass auch die Probanden selbst nur in Ausnahmefällen den Eindruck hätten, nicht richtig begutachtet worden zu sein.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920907
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