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209/1999
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"BEDENKLICHE DEFIZITE” FÜR GEFANGENE IN BRASILIEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-mr) Die Menschenrechtssituation der Gefangenen in Brasilien weist zum Teil "bedenkliche Defizite” auf. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1852) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1700). Sie führt weiter aus, ihr sei bekannt, dass brasilianische Gefängnisse oft nicht über ausreichend Raum verfügen, um die Häftlinge "angemessen” unterzubringen. Ernährung, Gesundheitsfürsorge und sanitäre Einrichtungen entsprächen in der Regel nicht europäischem Standard.

Nichtregierungsorganisationen hätten wiederholt über Misshandlungen der Gefangenen durch das Aufsichtspersonal berichtet. Auch sei der Missbrauch von Rauschmitteln in brasilianischen Gefängnissen verbreitet. Besonders bedenklich sei auch, so die Regierung weiter, dass ein großer Teil der Inhaftierten lange Zeit ohne Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft sitze. Die brasilianische Regierung sei sich dieser Situation bewusst und versuche, diese unter anderem durch die Bereitstellung von Mitteln zum Bau neuer Gefängnisse zu verbessern. Einige brasilianische Bundesstaaten seien derzeit bemüht, gezielt durch Schulung des Aufsichtspersonals die Menschenrechtssituation zu verbessern.

Den Angaben zufolge ist der Bundesregierung auch bekannt, dass es in Gefängnissen Brasiliens zu Übergriffen von Aufsichtspersonal und Polizei gegen Gefangene komme. Vorwürfe, dass in diesen Gefängnissen gefoltert werde, kämen immer wieder vor. Verfahren gegen Verantwortliche würden dann regelmäßig angestrengt, führten aber selten zu Verurteilungen. Die von Amnesty International in einem Bericht erwähnten Fakten, in etwa 500 Gefängnissen und Polizeistationen seien 170.000 Gefangene inhaftiert, stimmen laut Regierungsantwort mit dem im März 1998 von der brasilianischen Regierung veröffentlichten Angaben überein. Im Übrigen sei die Situation von Gefangenen in Brasilien Gegenstand des Menschenrechtsdialogs zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung.

An der deutschen Botschaft Brasilia sind den Angaben zufolge zwei entsandte Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes tätig, die insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels mit Deutschlandbezug Kontakte mit den brasilianischen Polizeibehörden unterhielten. Im Rahmen des Länderprogramms der polizeilichen Ausstattungshilfen sei Brasilien mit 4 Millionen DM unterstützt worden, in erster Linie mit dem Ziel einer effizienten Bekämpfung des Drogenhandels.

Laut Antwort unterstützt die Bundesregierung Projekte der Europäischen Union zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in Lateinamerika. Im Mercosur (gemeinsamer Markt von Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) gebe es zur Zeit fünf solche Projekte mit einem Umfang von 1,4 Millionen Euro. Darüber hinaus gebe es sieben Regionalprojekte, die auch Staaten außerhalb des Mercosur zugute kämen, mit einem Umfang von insgesamt 1,8 Millionen Euro.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920908
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