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161/2000
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REGIERUNG KÜNDIGT VERBANDSKLAGERECHT FÜR UMWELTSCHUTZ AN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-um) Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der nationalen Umsetzung der 1998 unterzeichneten Aarhus-Konvention Umweltverbänden ein Klagerecht einzuräumen.

In ihrer Antwort (14/3568) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3254) stellt sie des Weiteren in Aussicht, das Umweltinformationsgesetz und die Umweltinformationsgebührenverordnung entsprechend den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs zu überarbeiten.

Die Regelungen sollten durch ein so genanntes Artikelgesetz bei der Umsetzung der Änderungsrichtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz eingearbeitet werden.

Ein entsprechender Referentenentwurf befinde sich derzeit in der Abstimmung. Weiter gibt die Bundesregierung bekannt, bei der Ratifikation der Aarhus-Konvention "über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" einen breiten Dialog sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene anzustreben.

Nach eigenen Angaben hält sie eine innerhalb der EU koordinierte Vorgehensweise für angebracht, um Widersprüche mit dem künftigen Gemeinschaftsrecht zu vermeiden.

Die Europäische Kommission habe in Verbindung mit der Umsetzung der Aarhus-Konvention eine neue Umweltinformationsrichtlinie angekündigt.

Darüber hinaus signalisiert die Regierung ihre Unterstützung für den Aarhus-Nachfolgeprozess. Sie arbeite aktiv in den von der ersten Signatarstaatenkonferenz eingerichteten Arbeitsgruppen "Rechtskonformität", "gentechnisch veränderte Organismen" und "Schadstoffemissions- und Ausbreitungsregister" mit.

Die Teilnahme von Regierungsvertretern und Nichtregierungsorganisationen aus Mittel- und Osteuropa sowie der Neuen Unabhängigen Staaten an Sitzungen der Arbeitsgruppen werde von ihr finanziell unterstützt.

Auch der Aufbau von Umweltinformationssystemen in osteuropäischen Staaten werde von Bund und Ländern gefördert.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016104
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