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161/2000
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"IMIDACLOPRID" NICHT ALS BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-lw) Die meisten der in Deutschland zugelassenen Pestizide, die den Wirkstoff "Imidacloprid" enthalten, sind aufgrund der durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) festgelegten Anwendungsbereiche nicht als bienengefährlich eingestuft.

Dies erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3548) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/3446).

Vor dem Hintergrund eines in Frankreich 1999 wirksam gewordenen Verbots für den unter dem Namen "Gaucho" vertriebenen Wirkstoff Imidacloprid hatte die PDS sich nach dem Grund für eine in der Europäischen Union unterschiedlich praktizierte Zulassung des Pestizids erkundigt.

Die Regierung stellt klar, dass die BBA aus den von Frankreich übermittelten wissenschaftlichen Untersuchungen und Vorgängen "in keinem Fall" eine Gefährdung von Bienen durch die Anwendung solcher Pflanzenschutzmittel ableiten konnte und folglich eine Änderung der Zulassung in Deutschland nicht erforderlich gewesen ist.

Weiter heißt es, die zweite und dritte Stufe des "Altwirkstoffprogramms", mit der die Überprüfung der alten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe beschleunigt werden soll, sei am 1. März 2000 in Kraft getreten.

Die Überprüfung solle einer einheitlichen Zulassungspraxis bei Pestiziden dienen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016105
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