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184/2001
Stand: 28.06.2001
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"Kein Widerspruch zwischen Führung von V-Leuten und Aussteigerprogramm"

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung sieht in der Führung von V-Leuten und den Absichten des "Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten" keinen Widerspruch. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/6283) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6239) zur Umsetzung des Aussteigerprogramms im Freistaat Thüringen. In ihrer Anfrage hatte sich die Fraktion darauf bezogen, ein als V-Mann beschäftigter Teilnehmer des Aussteigerprogramms habe sechsstellige Summen vor allem zur Organisation rechter Aufmärsche verwendet. Die Regierung erläutert, auf Bundesebene sei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Durchführung des Aussteigerprogramms übertragen worden. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen des BfV habe sich das Programm bewährt. Insgesamt schlössen sich die Führung von V-Leuten und das Ziel des Aussteigerprogramms nicht aus, sondern würden sich ergänzen. Gesetzlich seien die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Zusammenarbeit verpflichtet, eine Weisungskompetenz gegenüber den Ländern komme dem Bund jedoch nicht zu. Zu dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorgehen Thüringens erklärt die Bundesregierung, es entspreche ständiger Praxis, sich nicht zu den Angelegenheiten eines Landes zu äußern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_184/10
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