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202/2001
Stand: 16.07.2001
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F.D.P. für durchgreifende Reform der Arbeitsmarktpolitik

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland soll umfassend reformiert werden. Die F.D.P. hat einen Antrag (14/6621) vorgelegt, in dem es heißt, in ihrer gegenwärtigen Form werde die Arbeitsförderung ihren wesentlichen Funktionen unzureichend gerecht. Ihre eigentliche Aufgabe sei es, Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, Anreize zu schaffen und strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Parlamentarier fordern unter anderem, bei dem Arbeitslosengeld die Anspruchsdauer wieder auf zwölf Monate festzulegen. Während sie 1983 einheitlich zwölf Monate betragen habe, liege sie heute je nach Versicherungsdauer und Lebensalter bei sechs bis 32 Monaten, heißt es in dem Antrag. Des Weiteren müsse es in Zukunft möglich sein, Arbeitslosen eine Beschäftigung auch dann zuzumuten, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. Außerdem solle Arbeitseinkommen auf das Arbeitslosengeld geringer angerechnet werden als bisher, um einen stärkeren Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen. Weiter fordert die Fraktion, in der Arbeitslosenversicherung Wahltarife einzuführen. Auf diese Weise könnte die verantwortungsbewusste Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen gefördert werden. Zum Thema Sozialhilfe heißt es, arbeitswilligen Sozialhilfeempfängern müssten größere Anreize gegeben werden, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren. Zu diesem Zwecke müssten die Freibeträge erhöht, die Anrechnungssätze langsamer angehoben und der Eingangsteuersatz bereits zu Beginn des kommenden Jahres auf 15 Prozent gesenkt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_202/02
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