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266/2001
Stand: 12.10.2001
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Zollverwaltungen in der EU sollen besser zusammenarbeiten

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die gegenseitige Amtshilfe und die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen in der Europäischen Union soll verbessert werden. Dies ist das Ziel eines Übereinkommens der EU-Mitgliedstaaten vom 18. Dezember 1997, zu dem die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf (14/7038) vorgelegt hat. Ziel sei es, auf EU-Ebene ein Instrumentarium zu schaffen, um Verstöße sowohl gegen EU-Recht als auch gegen Zollvorschriften der Mitgliedstaaten bekämpfen zu können. Dazu solle die grenzüberschreitende Amtshilfe einfacher und effektiver gestaltet werden. Besonders schwere Fälle der Zollkriminalität sollten durch neue Formen der Zusammenarbeit leichter bekämpft werden können, heißt es weiter. Durch das Übereinkommen würden die "grenzüberschreitende Nacheile", also die Verfolgung von Tatverdächtigen auch jenseits der Staatsgrenze, die grenzüberschreitende Beobachtung, kontrollierte Lieferung sowie der Einsatz von verdeckten Ermittlern und besonderen gemeinsamen Ermittlungsteams ermöglicht. Auch seien detaillierte Datenschutzregelungen aufgenommen worden. Darüber hinaus würden dem Europäischen Gerichtshof Zuständigkeiten zur Streitschlichtung und Auslegung des Übereinkommens übertragen.

Zur Begründung heißt es, die innere Sicherheit in der EU werde durch die internationale organisierte Kriminalität bedroht. Die Täter von Abgabenhinterziehungen und Warenschmuggel profitierten vom Abbau der Grenzkontrollen und der Freizügigkeit. Demgegenüber seien die Zollverwaltungen bei der Kriminalitätsbekämpfung auf ihr jeweiliges Hoheitsgebiet beschränkt. Die europäische Kooperation in den Bereichen Zoll, Polizei und Justiz muss sich nach Regierungsangaben möglichst parallel entwickeln, damit der Binnenmarkt ein "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" bleibe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_266/05
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