Post- und Telekommunikationsrecht bereinigen
Berlin: (hib/VOM) 17 Gesetze und 9 Verordnungen will die Bundesregierung durch ihren Entwurf eines post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (14/7921) ändern. Wie es heißt, ist diese Rechtsbereinigung eine Folge der Liberalisierung des Postmarktes. Regelungen des Bundesrechts, die nicht mehr im Einklang mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind, sollen in der verwendeten Terminologie angepasst werden. Außerdem müssten auf Grund der Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation und der Gründung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Vorschriften rechtsförmlich angepasst werden. Darüber hinaus will die Regierung sektorspezifisch erforderliche Regelungen, die nicht ordnungspolitisch relevante Entscheidungen der Regulierungsbehörde betreffen, zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen für den Post- und Telekommunikationsbereich bereitstellen. Weitere Änderungen beträfen notwendige Anpassungen von gesetzlichen Ermächtigungsbestimmungen für den Erlass von Gebühren- und Beitragsregelungen im Telekommunikationsbereich auf Grund von Gerichtsentscheidungen. Die Bundesregierung hat keine Bedenken gegen einen Vorschlag des Bundesrates, wonach auch leitende Beamte einer Landesregierung in den Beirat bei der Regulierungsbehörde aufgenommen werden können sollen. Der Beirat bestehe aus jeweils neun Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Bisher mussten die vom Bundesrat gestellten Beiratsmitglieder zwingend Mitglieder einer Landesregierung sein, so dass leitende Beamte nicht vorgeschlagen werden konnten, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.