hib-Meldung
004/2002
Stand: 08.01.2002
Vor einer Einbürgerung Regelanfrage beim Verfassungsschutz
14/7903) auf eine Kleine Anfrage der
PDS (14/7740). Dies betreffe auch
Anträge auf Einbürgerung aus der Zeit vor dem 11.
September 2001, soweit Regelanfragen nicht bereits - wie etwa in
Bayern seit 1998 - generell vorgenommen worden seien. Die
Entscheidung der Länderinnenminister beziehe sich auf die
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, die
einen Einbürgerungsanspruch ausschließt, wenn
Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche oder
extremistische Betätigung eines Bewerbers vorliegen. Ein
Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung bestehe derzeit nicht,
da infolge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum
Terrorismusbekämpfungsgesetz und zum Zuwanderungsgesetz
ohnehin eine Anpassung der Bestimmungen absehbar sei, erklärt
die Regierung. Eine isolierte, allein auf die Regelfrage bezogene
Ad-hoc-Änderung wäre deshalb wenig sinnvoll, heißt
es.
Berlin: (hib/WOL) Vor der Entscheidung über eine
Einbürgerung wird infolge der Terroranschläge in den USA
von allen deutschen Bundesländern eine Regelanfrage bei den
Verfassungsschutzbehörden vorgenommen. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_004/02