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004/2002
Stand: 08.01.2002
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Vor einer Einbürgerung Regelanfrage beim Verfassungsschutz

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Vor der Entscheidung über eine Einbürgerung wird infolge der Terroranschläge in den USA von allen deutschen Bundesländern eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden vorgenommen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort(14/7903) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/7740). Dies betreffe auch Anträge auf Einbürgerung aus der Zeit vor dem 11. September 2001, soweit Regelanfragen nicht bereits - wie etwa in Bayern seit 1998 - generell vorgenommen worden seien. Die Entscheidung der Länderinnenminister beziehe sich auf die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, die einen Einbürgerungsanspruch ausschließt, wenn Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung eines Bewerbers vorliegen. Ein Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung bestehe derzeit nicht, da infolge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Terrorismusbekämpfungsgesetz und zum Zuwanderungsgesetz ohnehin eine Anpassung der Bestimmungen absehbar sei, erklärt die Regierung. Eine isolierte, allein auf die Regelfrage bezogene Ad-hoc-Änderung wäre deshalb wenig sinnvoll, heißt es.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_004/02
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