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078/2002
Stand: 21.03.2002
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Regierung: Lage der Menschenrechte in Malaysia weiterhin kritisch

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Kritisch beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Malaysia, die sich ihrer Einschätzung zufolge im Jahre 2001 insgesamt nicht verbessert hat. So stünden positive Entwicklungen im Bereich der Unabhängigkeit der Justiz und mit Blick auf die Tätigkeit der staatlichen Menschenrechtskommission Einschränkungen der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie einer Zunahme der Verhaftungen von Oppositionspolitikern auf der Grundlage des Internal Security Act (ISA) gegenüber. Weiter heißt es in der Antwort der Regierung (14/8457) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8240) das ISA, das Presse- und Publikationsgesetz, das Gesetz über die Wahrung von Staatsgeheimnissen sowie das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten schränke nach Auffassung der Bundesregierung die in der malaysischen Verfassung garantierten Grundrechte "in erheblichem Umfang" ein. Zusammen mit ihren europäischen Partnern betrachtet die Bundesrepublik die Lage der Menschenrechte als einen "integralen Bestandteil" ihres Dialogs mit der malaysischen Führung. Dabei fordere sie auch, dass das asiatische Land den einschlägigen Menschenrechtskonventionen beitritt.

Zu dem von der malaysischen Staatsführung angeklagten früheren stellvertretenden Ministerpräsidenten Anwar Ibrahim erklärt die Regierung auf Anfrage der PDS sie habe gemeinsam mit der Europäischen Union wie auch in bilateralen Gesprächen wiederholt ihre Besorgnis über den Prozessverlauf, die Änderung der Anklagepunkte und das hohe Strafmaß ausgedrückt. Dabei habe sie auch verlangt, dass die Berufungs- und Revisionsverfahren im Einklang mit internationalen Normen und rechtsstaatlichen Prinzipien zu stehen haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_078/05
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