Skatspielen nicht als gemeinnützig und steuerbegünstigt anerkennen
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch in Zukunft nicht auf das Merkmal der "körperlichen Ertüchtigun" als Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit sportlicher Betätigungen verzichtet werden kann. Eine Ausnahmeregelung für das Skatspiel ist nicht geplant, wie sie in ihrer Antwort (14/8726) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8553) zur Anerkennung des Skatspiels als Denksportart und zur Förderung von Skatvereinen als gemeinnützig und steuerbegünstigt mitteilt.