Grundsicherung bei Berechnung des Wohngeldes berücksichtigen
Berlin: (hib/RAB) Leistungen, die ab dem 1. Januar 2003 für eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht werden, sollen bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (14/8993) vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Nach Überzeugung der Exekutive ist es aus Gründen der Systemgerechtigkeit und der Gleichbehandlung geboten, die Leistungen im Rahmen der steuerfreien Einnahmen, wie andere zur Sicherung des Lebenserhaltes dienende Leistungen auch, zum für das Wohngeld ausschlaggebende Jahreseinkommen hinzuzurechnen. Nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung, das am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung erbracht. Dabei geht es um die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie dem Mehrbedarf nach dem Schwerbehindertengesetz. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zwei Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zustimmt.