"Interesse an Vermittlungsgutscheinen für private Arbeitsvermittlung ist groß"
Berlin: (hib/RAB) Das Interesse an Gutscheinen für private Arbeitsvermittlungen von arbeitslosen Leistungsempfängern ist groß. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/9834) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/9777) mit Blick auf ein neues arbeitspolitisches Instrument, das zum März dieses Jahres eingeführt worden sei. Danach haben Leistungsempfänger nach einer Arbeitslosigkeit von drei Monaten Anspruch auf die Vermittlungsgutscheine. Den Angaben zufolge sollen die Erfahrungen mit den neuen Vermittlungsgutscheinen über einen längeren Zeitraum ausgewertet werden.
Zur Hartz-Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" heißt es in der Antwort, diese werde ihre Vorschläge am 16. August vorlegen. Bis jetzt bekannt gewordene Meinungen seien nicht Beschlüsse der Kommission, erörtert die Regierung. Zum Thema Leiharbeitnehmer heißt es, es bestehe kein Verbot, die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher auf die Dauer der erstmaligen Überlassung an Entleiher zu beschränken. Es sei lediglich untersagt, wiederholt die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Verleiher auf die Dauer der Überlassung an die selben Entleiher zu beschränken.