Private Altersvorsorge beurlaubter Beamter fördern
Berlin: (hib/NEI) Zukünftig sollen auch Beamte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind und deren Beurlaubungszeit ruhegehaltfähig ist, für den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge eine steuerliche Förderung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Korrektur des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (15/45) von CDU/CSU vor. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sei grundsätzlich auch Beamten die Möglichkeit eingeräumt worden, durch eine steuerlich geförderte private Zusatzvorsorge die zeitgleich beschlossenen Kürzungen in ihrem Alterssicherungssystem aufzufangen. Ohne Dienstbezüge beurlaubte Beamte, deren Beurlaubungszeit ruhegehaltfähig ist, seien davon bislang ausgenommen. Davon waren allein bei den Betrieben der ehemaligen Bundespost etwa 40 000 Beschäftige betroffen, heißt es in der Begründung zum Entwurf.