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250/2002
Stand: 13.11.2002
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Mehr Anreize zur Aufnahme von Arbeit schaffen

/Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Das Schaffen von Anreizen zur Aufnahme von Arbeit und die Bindung von sozialen Leistungen an Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU (15/46). Der Vorrang von Arbeit, Qualifizierung oder qualifizierender Beschäftigung vor dem Bezug von Sozialleistungen ohne Gegenleistung solle im Gesetz verankert werden. Weiter sei die Verschärfung der Zumutbarkeit vorgesehen. Danach werden die zumutbaren täglichen Pendelzeiten erhöht und auch gemeinnützige Tätigkeiten künftig als zumutbar angesehen. Geplant ist weiter eine zusätzliche Sanktionsmöglichkeit in Form einer Sperrzeit. Im Falle festgestellter Arbeitsunwilligkeit könne dem Hilfesuchenden demzufolge die Hilfe dauerhaft versagt werden, bis er seiner Verpflichtung nachkommt. In der Sozialhilfe sieht der Entwurf die gesetzliche Verankerung des so genannten Kombilohnes vor. Durch das Kombi-Einkommen sollen Hilfeempfänger den Anreiz erhalten, Jobs anzunehmen, deren Nettolohn unterhalb der bezogenen Sozialleistung liegt, heißt es in der Begründung. Weiter solle es den Empfängern von Arbeitslosengeld in Zukunft möglich sein, freiwillig gemeinnützige Tätigkeiten anzunehmen, ohne dadurch den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren.

Eventuelle Mehrkosten werden nach Einschätzung der Union infolge einer effektiveren Vermittlung von bisherigen Leistungsbeziehern in den Arbeitsmarkt kompensiert. Mittelfristig sei ein Rückgang der Fallzahlen und damit eine Senkung der Ausgaben der Arbeits- und Sozialämter zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_250/04
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