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024/2003
Stand: 31.01.2003
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FDP: Auf monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen verzichten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer abschaffen. Zur erforderlichen Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat sie einen Gesetzentwurf (15/359) eingebracht. Das Umsatzsteuergesetz sieht grundsätzlich vor, dass Unternehmer nach Ablauf eines Kalendervierteljahres Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen. Von dem Grundsatz werde aber abgewichen, so die FDP, wenn die Umsatzsteuerzahllast für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6136 Euro beträgt. In diesen Fällen sei der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Dies könne dazu führen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dass bereits bei Umsätzen von weniger als 50 000 Euro die Unternehmen monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen. Für Unternehmen und Finanzverwaltung bedeute dies mehr bürokratischen Aufwand. Steuerausfälle entstünden durch die Streichung der monatlichen Voranmeldung nicht. Die Regelung, wonach bei hohen Überschüssen zu Gunsten der Unternehmer im Vorjahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum gewählt werden könne, bliebe im Übrigen erhalten, so die Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_024/02
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