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142/2003
Stand: 27.06.2003
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"Gewerbesteuerumlage wieder auf früheres Niveau zurückführen"

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Gewerbesteuerumlage muss nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion von 28 Prozent wieder auf ihr früheres Niveau von 20 Prozent zurückgeführt werden. Dies fordert sie in einem Antrag (15/1217), der die Stärkung der kommunalen Finanzkraft und die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung zum Ziel hat. Dadurch könnten den Städten und Gemeinden in diesem Jahr etwa 2 Milliarden Euro und 2004 rund 2,3 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage sei vor drei Jahren mit der Erwartung deutlicher Mehreinnahmen durch einen prognostizierten Konjunkturaufschwung und durch Veränderungen an den Abschreibungstabellen begründet worden. Da statt des Konjunkturaufschwungs Rezession herrsche und auch die Tabellen nicht wie zugesagt angepasst worden seien, sei die Geschäftsgrundlage für die Erhöhung der Umlage zugunsten von Bund und Ländern weggefallen, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten treten darüber hinaus dafür ein, den Anteil der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen im nächsten Jahr von 2,2 Prozent auf drei Prozent zu erhöhen.

Was die Verknüpfung von kommunalen Aufgaben und Finanzausstattung angeht, muss aus Sicht der Unionsfraktion eine Lösung gefunden werden, die entweder eine direkte Aufgabenübertragung des Bundes auf die Kommunen nicht mehr zulässt oder aber sicherstellt, dass der Bund auch die Kosten trägt, wenn er in Ausnahmefällen Aufgaben direkt auf die Kommunen überträgt. Die Fraktion schlägt eine "in sich schlüssige Reform des gesamten Kommunalfinanzsystems" vor. Reformbedarf sehen die Abgeordneten vor allem bei der Gewerbesteuer, weil nur ein kleiner Teil von Unternehmen einen sehr hohen Anteil am Aufkommen der Steuer trage. 90 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags entfielen auf zehn Prozent der Unternehmen, und 0,1 Prozent der Betriebe erwirtschafteten gut die Hälfte des gesamten Gewerbesteueraufkommens.

Die Union setzt sich zudem dafür ein, dass die Ausgaben für soziale Leistungen reduziert werden, ohne dass soziale Ungleichgewichte entstehen. Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe müsse gewährleistet werden, dass die Kommunen nicht weiter belastet und dass "Verschiebebahnhöfe" zwischen den staatlichen Ebenen vermieden werden. Die Eingliederungshilfe für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen müsse in ein eigenes Leistungsgesetz des Bundes überführt werden. Das Grundsicherungsgesetz sollte in ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz für dauerhaft Erwerbsunfähige umgewandelt werden, schlägt die Fraktion vor. Auch habe sich im Kinder- und Jugendhilferecht an einzelnen Stellen Reformbedarf ergeben, weil die Kosten häufig in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden. Schließlich dürften weder die Kommunen noch die sozialen Sicherungssysteme durch die Zuwanderung überfordert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_142/02
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