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246/2003
Stand: 10.11.2003
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Bund soll Kosten für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten übernehmen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Der Bund soll die Kosten für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1888) vor. Damit soll der bisher "unbefriedigende Zustand" einer sogenannten "Staatspraxis" des Bundes beendet werden, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für die Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie für die Bergung und Vernichtung sogenannter "reichseigener" Munition auf sonstigen Flächen erstattet, so der Bundesrat. Eine Kostenübernahme durch den Bund scheide aus, wenn es sich um Kampfmittel der früheren Alliierten handele.

Besonders stark betroffene Bundesländer seien mit dieser Situation hoffnungslos überfordert, heißt es im Gesetzentwurf. In Brandenburg beispielsweise würden vom Innenministerium auf 400 000 Hektar der Landesfläche noch Bomben, Granaten und Minen aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet. Rüstungsaltlasten verursachten also in der Bundesrepublik Deutschland schwerwiegende Probleme, die dringend einer Lösung zugeführt werden müssten. Deshalb enthalte der Gesetzentwurf unter anderem eine den neuen Erkenntnissen angepasste Begriffsbestimmung, die die Feststellung ermöglicht, welcher Sachverhalt aus Rüstungsaltlasten anzusehen ist, zudem eine Bestimmung, für welche Maßnahmen in Bezug auf Rüstungsaltlasten die Finanzierung geregelt werden soll sowie Regeln zur Kostenträgerschaft. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf des Bundesrates ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_246/05
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