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251/2003
Stand: 13.11.2003
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Aufgabenspektrum der Bundeswehr erzwingt Änderung der MAD-Gesetzes

Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Das erweiterte Aufgabenspektrum der Bundeswehr habe in vielen Bereichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Er erfasse auch das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das bisher nicht zweifelsfrei eine Verwendung des MAD zum Schutz eines deutschen Bundeswehrkontingents im Auslandseinsatz zulasse. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (15/1959) vorgelegt. Die bisherigen Auslandseinsätze hätten deutlich gezeigt, dass auf den Schutz der Truppe durch den MAD als Teil der Streitkräfte in seinen Aufgabenbereichen nicht verzichtet werden könne. Andernfalls müsse durch den Verzicht auf den Einsatz des MAD dauerhaft eine erhebliche Sicherheitslücke für Personal und Material in Kauf genommen werden. Aus diesen Gründen sollen die Aufgaben, die der MAD im Inland wahrnimmt, auch bei einer besonderen Auslandsverwendung oder humanitären Maßnahme räumlich und zeitlich begrenzt durch ihn wahrgenommen werden.

Die Bedrohung der militärischen Sicherheit und damit der persönlichen Sicherheit der Bundeswehrangehörigen bei einer Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Militäreinsätzen sei grundsätzlich völlig anders einzuschätzen als im Inland. Auslandseinsätze der Bundeswehr unterlägen einem breiten Bedrohungsspektrum. Es sei deshalb notwendig, verstärkte Sicherheitsanstrengungen zu unternehmen, um die Einsatzbereitschaft der Truppe zu gewährleisten. Es sei nicht hinnehmbar, dass Soldatinnen und Soldaten im Ausland - trotz größerer Gefährdung - einen geringeren Schutz erführen als im Inland.

Der Gesetzentwurf sehe daher bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr vor, die deutschen Bundeswehrkontingente im Einsatzgebiet wie im Inland durch den MAD abzuschirmen, um die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Angehörigen des deutschen Kontingents zu gewährleisten. Dabei arbeite der MAD eng mit dem Bundesnachrichtendienst zusammen. Eine Ergänzung des MAD-Gesetzes sei auch notwendig, um die automatisierte Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr - wie vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz schon länger gefordert - auf eine gesicherte Rechtsgrundlage zu stellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_251/05
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