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261/2003
Stand: 25.11.2003
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Mitwirkung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regeln

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Die Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei bewaffneten Einsätzen deutscher Streitkräfte im Ausland will die FDP geregelt wissen. Sie hat dazu den Entwurf eines Auslandseinsätzemitwirkungsgesetzes (15/1985) vorgelegt. Der Fraktion zufolge sollen damit die Pflichten der Bundesregierung zur Beteiligung des Deutschen Bundestages festgelegt werden, um Rechtssicherheit für die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu schaffen. Die Liberalen schlagen vor, dass der Bundestag aus seiner Mitte einen Ausschuss für besondere Auslandseinsätze mit höchstens elf Mitgliedern wählt. Dieser soll unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt sein, die Zustimmung zu einem Antrag der Bundesregierung auf einen Auslandseinsatz der Bundeswehr zu erteilen.

Das Bundesverfassungsgericht habe festgelegt, dass der Bundestag konstitutiv über den bewaffneten Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland zu entscheiden hat, heißt es in der Begründung. Es habe dem Bundesgesetzgeber Freiheit gelassen, durch ein Gesetz des nähere Verfahren für einen solchen Einsatz zu regeln. Diesem Auftrag komme das vorliegende Gesetz nach. Wie die FDP weiter ausführt, gestaltet es den "verfassungsrechtlich geforderten Parlamentsvorbehalt" aus und stärkt damit den Bundestag in seiner Verantwortung für das "Parlamentsheer", ohne in die eigenständigen Verantwortlichkeiten der Bundesregierung für die bewaffneten Streitkräfte einzugreifen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_261/06
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