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261/2003
Stand: 25.11.2003
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Regierung: Änderungen des Vergaberechts erwiesen sich als praktikabel

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die rechtlichen Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben sich insgesamt als praktikabel erwiesen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Erfahrungen mit dem Vergaberechtsänderungsgesetz (15/2034). Im Jahre 1999 sei das Vergaberecht mit einem eigenen Rechtsschutzsystem ausgestattet worden. Die Europäische Kommission hatte seinerzeit beanstandet, dass die vorherige Lösung im Haushaltsgrundsätzegesetz den Unternehmen keinen ausreichenden Rechtsschutz ermögliche. Daraufhin sei ein zweistufiges Überprüfungsverfahren geschaffen worden mit Vergabekammern

als Eingangsinstanz und der Möglichkeit der sofortigen Beschwerde beim Oberlandesgericht. Um Verzögerungen des Vergabeverfahrens und Investitionshemmnisse durch die neuen Rechtsschutzmöglichkeit zu verhindern, seien den Entscheidungsinstanzen teilweise feste Fristen vorgegeben worden.

Die Zahl der Verfahren vor den Vergabekammern hat sich dem Bericht zur Folge von knapp 400 im Jahre 1999 auf etwas über 1.000 im Jahre 2002 erhöht. Die Zahl der Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten sei von 45 im Jahr 1999 auf 245 im Jahr 2002 gestiegen. Bei jährlich etwas 15.000 Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte von etwa 30.000 öffentlichen Auftraggebern zeige dies, dass der Vergaberechtsschutz im beachtlichen Umfang in Anspruch genommen werde. Der Ansturm sei zwar nicht in dem befürchteten Maß eingetreten, allerdings seien immer hin etwa sieben Prozent der Vergaben oberhalb der Schwellenwerte vor den Nachprüfungsinstanzen angegriffen worden. Hilfreich habe sich die Einrichtung spezieller Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten erwiesen. Von der zur Wahrung einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung geschaffenen Vorlagepflicht der Oberlandesgerichte zum Bundesgerichtshof hätten die Oberlandesgerichte allerdings nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. So habe es von 1999 bis 2002 nur sieben Vorlagen an den Bundesgerichtshof gegeben. Die Vergabeverfahren würden insgesamt sorgfältiger vorbereitet, stellt die Regierung fest. Die Akzeptanz der Vergaberegeln habe sich deutlich erhöht. Allerdings sei durch das Gesetz der Wettbewerb, vor allem für ausländische Bieter, nicht gestärkt worden. Es gebe Kritik vor allem von Seiten des Mittelstandes an der Unübersichtlichkeit des Vergaberechts. Dem will die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Initiative zum Bürokratieabbau Rechnung tragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_261/07
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