hib-Meldung
023/2005
Stand: 25.01.2005
Neue statistische Erhebungen vermeiden
15/4696) vorgelegt. So soll
erreicht werden, dass auch nach der Änderung der
Handwerksordnung nicht nur die Handwerke nach der Anlage A (so
genannte Vollhandwerke), sondern auch die jetzt zulassungsfreien
Handwerke in die Auswertung des Statistikregisters einbezogen
werden dürfen. Durch weitere Gesetzesänderungen soll es
den statistischen Ämtern erlaubt werden, bei ihnen vorhandene
Daten in größerem Umfang und in einem weniger
aufwändigen Verfahren zu verwenden. Darüber hinaus soll
eine Neuregelung den Ämtern die Übermittlung von
Einzelangaben an die Kommunalstatistikstellen ermöglichen. Bei
den Kommunen ist nach Regierungsangaben wegen des Wegfalls
früherer Großzählungen ein Informationsdefizit
entstanden, das durch die Möglichkeit, ausgewählte Daten
aus dem Statistikregister zu erhalten, ausgeglichen werden soll.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zwei
Änderungsvorschläge gemacht. Unter anderem empfiehlt die
Länderkammer, eine neue Arbeitsteilung unter den statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder für die
Übermittlung von Einzelangaben einzuführen. Dadurch
ließen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und
die Qualität verbessern, heißt es. Die Bundesregierung
hat gegen diesen Vorschlag keine grundlegenden Bedenken
vorgebracht, in ihrer Gegenäußerung aber zu einer
Neuformulierung geraten.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung tritt dafür ein, die bei
den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder
vorhandenen Daten effizienter zu nutzen, um so neue statistische
Erhebungen zu vermeiden. Dazu hat sie einen Entwurf zur
Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger
Statistikgesetze (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_023/03