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023/2005
Stand: 25.01.2005
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Regierung: Aufgaben der BA und der kommunalen Träger sind deckungsgleich

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/ELR) Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der kommunalen Träger bei der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes sind deckungsgleich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4652) auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU und FDP (15/4551). Das Gesetz legt fest, dass die Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entweder Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen oder eigenverantwortliche kommunale Träger wahrnehmen. Die Fraktionen hatten in ihrer Anfrage die Befürchtung geäußert, dass ein fairer Wettbewerb zwischen Arbeitsgemeinschaften und kommunalen Trägern nicht gewährleistet sein könnte. Vor allem wenn es darum geht, etwa Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und dabei zwischen Arbeitslosengeld-II-Empfängern und sonstigen Personen zu unterscheiden, sehen die Fragesteller Probleme. Zudem würden Aufgaben wie die allgemeine berufliche Rehabilitation eine erhebliche finanzielle Verantwortung mit sich bringen. Die Regierung erklärt, die Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften, kommunalen Trägern und der BA hinsichtlich Berufsberatung (einschließlich Berufsvorbereitung und Ausbildungsvermittlung Jugendlicher), beruflicher Ersteingliederung junger Menschen bis 25 Jahre und erwachsener Behinderter sowie der erforderlichen Reha-Maßnahmen seien gesetzlich festgelegt. Die zugelassenen kommunalen Träger erhielten für die Hilfe bei der beruflichen Ersteingliederung Behinderter, auch "Reha-Leistungen" genannt, gesondert 35 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2005. In diesem Jahr - so die Regierung weiter - wurde der Ansatz für die Mittel zur Eingliederung in Arbeit auf 6,55 Milliarden Euro angehoben, was einem Plus von 200 Millionen Euro entspreche. So besehe keine Gefahr, dass erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige wegen unzureichender Finanzausstattung der Kommunen vernachlässigt werden. Zusätzlich wurde laut Antwort den Ansatz für Personal und Verwaltung um 30 Millionen Euro auf 3,27 Milliarden Euro reduziert. Die 30 Millionen Euro würden für den Ombudsrat, für Evaluation, Statistik und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_023/04
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