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033/2005
Stand: 03.02.2005
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Deutschland bietet rund 1900 Lehrgänge im Fernunterricht an

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Nach Informationen der Bundesregierung gibt es in Deutschland rund 1900 zugelassene und angebotene Lehrgänge, Hobbylehrgänge nicht gerechnet. Etwa Dreiviertel davon seien berufsbildende Angebote, 26 Prozent dienten der Allgemeinbildung, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (15/4708) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4550) unter Berufung auf Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Fraktion hatte zuvor einen Fragenkatalog zur Situation des Fernunterrichts in Deutschland erstellt.

Laut Antwort beträgt die Gebühr für die Neu-Zulassung eines Fernlehrgangs 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens aber 950 Euro. 2002 wurden - so die Angaben weiter - vier Zulassungsanträge ausländischer Anbieter gestellt, 2003 kein und 2004 erneut vier Anträge. Inländische Anbieter hätten sich 2002, 2003 und 2004 jeweils 290, 230 und 246 Mal um eine Zulassung bemüht. Auf die Frage nach der finanziellen Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die eine Einrichtung der Länder ist, schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze bereits derzeit die nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz erforderlichen Arbeiten. So übernehme das BIBB verschiedene Aufgaben bei der Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge. Gemeinsam mit der ZFU gebe das BIBB zudem einen "Ratgeber für Fernunterricht" heraus, das eine wichtige Informationsquelle für Interessierte sei und Transparenz über den Fernunterricht in Deutschland schaffe.

Dem Strukturwandel im Bildungsbereich hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben in den vergangenen vier Jahren mit dem Programm "Neue Medien in der Bildung" "einen wichtigen Schub" gegeben. Mit 310 Millionen Euro habe sie im Rahmen dieses Programms den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechniken an Hochschulen, Schulen, und Einrichtungen der beruflichen Bildung gefördert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_033/04
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