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073/2005
Stand: 10.03.2005
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Zeuge: Reisebüro fälschte Hotelbuchungen

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/CHE) Bereits im Sommer 2001 hat die deutsche Botschaft in der ukrainischen Hauptstadt Kiew einer Reiseagentur vor Ort untersagt, weiter am Reisebüroverfahren teilzunehmen. Das sagte der Polizeioberkommissar im Bundesgrenzschutz (BGS), Oliver Runte, am Donnerstagvormittag vor dem Visa-Untersuchungsausschuss. Bereits zuvor sei das Reisebüro mehrmals gemahnt worden. Die BGS-Beamten ermittelten ab Februar 2001 gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Visa-Erschleichung, so der Zeuge. Im Zuge dieser Ermittlungen hätten sie eng mit der Botschaft in Kiew zusammengearbeitet, die "schnell und problemlos" auf die Anfragen der BGS-Beamten reagiert habe, so Runte. Grund für die Maßnahme gegen das Reisebüro seien "Unregelmäßigkeiten" gewesen, die den Botschaftsangehörigen aufgefallen seien. Dazu habe unter anderem eine "Vielzahl von Visa-Anträgen" gehört. An genaue Zahlen konnte sich Runte jedoch nicht erinnern, sprach aber von "einem größeren Umfang". Auch habe es von Seiten der Botschaft noch andere "konkrete Reaktionen" auf diese Missstände gegeben. Der BGS-Beamte wollte dies vor der Öffentlichkeit nicht weiter ausführen. Im Februar 2001 sei der Hauptverdächtige den BGS-Beamten wegen des "Verdachts der Erschleichung eines Sichtvermerkes" am Münchner Flughafen aufgefallen. Im Fortgang der Ermittlungen seien die Beamten auf ein Reisebüro im Raum Neu-Ulm aufmerksam geworden. Dieses Reisebüro habe, so führte Runte weiter aus, in größerem Umfang "touristische Reisen vorgetäuscht", mit deren Hilfe Visa erschlichen wurden. "Wir konnten anhand von Unterlagen den Reisezweck widerlegen und nachweisen, dass auch die Reiseversicherungen gefälscht waren", sagte der Zeuge. Es habe sich im Wesentlichen um Sieben-Tage-Reisen gehandelt, die das Reisebüro "erarbeitet" habe und die von den Antragstellern als Reisegrund und somit als Grund für ein Touristenvisum angegeben worden seien. Die Ermittler hätten herausgefunden, dass Hotelbuchungen gefälscht waren, da es sich zum Teil um Hotels handelte, die gar nicht die Kapazitäten für die angeblichen Touristengruppen besaßen. In anderen Fällen habe sich herausgestellt, dass der Hauptverdächtige mit den Hotelbesitzern zusammenarbeitete. Diese Besitzer hätten dann auf Nachfragen der Ermittler angegeben, dass die Buchungen zuträfen und die Touristen tatsächlich bei ihnen übernachteten. Das habe sich jedoch als falsch herausgestellt. Insgesamt habe der BGS Visa-Anträge von 2.800 Personen überprüft, denen eindeutig nachgewiesen werden konnte, falsche Angaben zum Zweck ihrer Reise gemacht zu haben. Diese Daten habe die Botschaft in Kiew an den BGS übermittelt. Etwa 1.900 Personen seien schließlich in das Aufenthaltsermittlungssystem übernommen worden, sagte Runte. "Im Zuge unserer Ermittlungen ist es uns jedoch nicht gelungen, nachzuweisen, dass diese Menschen direkt zur Arbeitsaufnahme in andere Länder oder nach Deutschland weitergeschleust wurden. Diese direkte Brücke konnten wir nicht erkennen", so der Zeuge.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_073/01
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