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084/2005
Stand: 17.03.2005
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Vor Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft einen Eid leisten

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Leistung eines Eides oder das Ablegen eines Gelöbnisses vor der Aushändigung der deutschen Einbürgerungsurkunde soll nach den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion ein verpflichtender Teil des Verfahrens bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Die Unionsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (15/5020) vorgelegt. So solle in einer "würdigen Veranstaltung" beeidet oder gelobt werden, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was dem deutschen Staat schaden könnte. Eid oder Gelöbnis sollen auch ohne religiöse Beteuerung abgegeben werden können. In ihrer Begründung führt die CDU/CSU-Fraktion aus, der Akt der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit werde der Bedeutung der Einbürgerung nicht gerecht und häufig als unbefriedigend empfunden. Das Unverständnis der einzubürgernden Personen über den einfachen amtlichen Akt habe manche Behörden von sich aus veranlasst, die Urkunde im Rahmen einer Feier auszuhändigen. Die staatsangehörigkeitsrechtliche Integration, die mit der Einbürgerung vollzogen werde, erfordere aber ein deutliches Bekenntnis zur Werteordnung Deutschlands, das künftig mit einer Eidesleistung manifestiert werden sollte, betonen die Abgeordneten. In Anlehnung an das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz beschränke sich die vorgesehene Eidesformel darauf, die Achtung der Rechtsordnung und das Unterlassen staatsschädigender Handlungen zu geloben. In der Begründung heißt es weiter, man habe bei dem Vorschlag bewusst Abstand genommen vom US-amerikanischen "oath of loyalty" - bei dem der Verzicht auf Treue und Loyalität gegenüber jedem anderen Staat beschworen werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_084/04
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