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090/2005
Stand: 22.03.2005
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Adressenkauf soll durch Rundfunkgebührenvertrag ermöglicht werden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/MEM) Zur Überprüfung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen soll der Ankauf von allgemein zugänglichen, auf dem Markt verfügbaren Adressen für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ermöglicht werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4990) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4908). Danach haben die Landesrundfunkanstalten und die GEZ in den vergangenen Jahren von den in Deutschland zulässigen Möglichkeiten der Adressenbeschaffung Gebrauch gemacht. Die Regierung sagt, sie halte den privatwirtschaftlichen Adressenerwerb für erforderlich, um die Gebühren der Rundfunkteilnehmer gerechter zu verteilen. So würden Adressen von privaten Händlern gekauft, mit dem GEZ-Bestand verglichen und dort nicht gefundene Personen angeschrieben. Dies erfolge unter anderem durch E-Mail-Aktionen, in denen über die bestehende Gebührenpflicht informiert und um Anmeldung eventuell vorhandener Rundfunkgeräte gebeten werde. Laut Antwort unterliegt die Zulässigkeit der Adressenbeschaffung den jeweiligen landesrechtlichen Datenschutzbestimmungen. Dazu wird betont, die Landesrundfunkanstalten oder die GEZ hätten aber zu keiner Zeit selbst Handel mit Daten registrierter Teilnehmer betrieben. Zur Dauer der Adressenspeicherung heißt es, erworbene Adressen würden spätestens nach sechs Monaten aus dem Verteiler gelöscht. Allerdings halte die GEZ die Anschriften noch weitere sechs Monate in anonymisierter Form fest, da nicht auszuschließen sei, dass die Adressaten der E-Mail-Aktionen innerhalb eines Jahres erneut angeschrieben werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_090/10
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