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101/2005
Stand: 12.04.2005
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Im Bundestag notiert: Windkraftanlagen

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/MIK) Einzelne Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter müssen in Zukunft immissionsschutzrechtlich genehmigt werden. Dies sieht eine Verordnung durch die Bundesregierung (15/5218) vor. Dies ist bisher nur bei Windfarmen nötig. Mit der Verordnung will die Regierung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 umsetzen, nach dem eine Windfarm auch dann vorliegt, wenn einzelne Windkraftanlagen, die ihr zuzurechnen sind, durch mehrere unabhängige Betreiber betrieben werden. Einer Windfarm zuzurechnen seien danach Windkraftanlagen mit einer solchen räumlichen Zuordnung, bei der sich ihre Einwirkungsbereiche überschnitten oder wenigstens berührten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/12
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